Gegen Sitzplatzpflicht an Hallwilerseelauf: Gallati hinterfragt Regeln zu Freiluftveranstaltungen

Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sollen ab dem 1. Oktober wieder erlaubt werden. So will es der Bundesrat. Es gelten aber strenge Corona-Schutzmassnahmen, und die Kantone müssen die Anlässe bewilligen. Dabei müssen sie ihre epidemiologische Lage und ihre Kapazitäten für das Contact-Tracing berücksichtigen.

Doch wie soll das funktionieren? Da sind noch sehr viele Frage offen. Die Mitglieder der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) wurden zur Anhörung zum Entwurf der Covid-19-Verordnung Grossveranstaltungen eingeladen. Der Aargauer Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati hat diese unter Einbezug der Departemente erarbeitete Stellungnahme an die GDK eingereicht. Diese hat dem Bundesrat eine konsolidierte Stellungnahme zugestellt. Der Bundesrat wird die Kriterien in einer Verordnung verbindlich regeln. Jean-Pierre Gallati sagt, er könne sich grundsätzlich der Stossrichtung des Bundes anschliessen. 

In einem dieser Zeitung vorliegenden Brief an die Gesundheitsdirektorenkonferenz macht er klar: «Wir begrüssen die vom Bund beabsichtigte Ermöglichung von Grossveranstaltungen ab dem 1. Oktober; dies aber unter der Voraussetzung, dass aufgrund der mit solchen Veranstaltungen weiterhin verbundenen epidemiologischen Risiken durch den Bund schweizweit klare Regelungen geschaffen werden.» Für Gallati trägt der Entwurf des Bundesrates dem Rechnung. Er begrüsst ihn deshalb. Auch die Auflagen für die Veranstalter erachte man im Grossen und Ganzen als «vertretbar und verhältnismässig».

Sitzplatzpflicht im Pop-/Rock-Bereich «existenzbedrohend»

Für Gallati ist klar, dass die vorgeschlagenen Massnahmen die Sportveranstaltungslandschaft hart treffen. Sie seien aber angesichts der aktuellen Lage unvermeidlich, «im Wissen darum, dass deren Umsetzung für viele Sportveranstaltungen mit erheblichem Aufwand verbunden ist». Im Kulturbereich werden die geplanten Regelungen primär Musik-Festivals und grosse Konzertveranstaltungen im Rock-/Pop-Bereich treffen. Viele der aus epidemiologischer Sicht zweifellos sinnvollen Auflagen wie etwa die Sitzplatzpflicht, werden zur Folge haben, so befürchtet Gallati, «dass derartige Veranstaltungen nicht mehr stattfinden werden, weil sie mit deren Charakter kaum vereinbar sind». Für die einzelnen, hoffentlich nur wenigen Veranstalter werden diese Auflagen «leider existenzbedrohend sein», befürchtet er.

Gegen Sitzplatzpflicht bei Freiluftveranstaltungen

Das Gesundheitsdepartement habe den Entwurf des Bundes namentlich auch aus einer fachlichen und epidemiologischen Optik geprüft, sagt Gallati auf Anfrage. «Aus dieser Optik und auch in Berücksichtigung der Systematik des Verordnungsentwurfs erscheint es fraglich, weshalb bei einzelnen Auflagen zwischen professionellen Ligen und übrigen Grossveranstaltungen differenziert wird.» Für Herbst und Winter dürfte im Kanton Aargau nicht mit vielen zusätzlich betroffenen Grossveranstaltungen zu rechnen sein, sagt er weiter. Eine Rolle werde dabei auch spielen, dass viele Veranstalter aufgrund der aktuellen Lage von sich aus auf die Durchführung ihrer Events verzichten werden.

Freiluftveranstaltungen sollen laut Gallati von der 100er-Regel ausgenommen werden.

Freiluftveranstaltungen sollen laut Gallati von der 100er-Regel ausgenommen werden.

© Henry Muchenberger

Gallati hinterfragt nicht die Sitzplatzpflicht im Zuschauerbereich als solche. Hingegen beantragt er, Freiluftveranstaltungen bis 1000 Besucherinnen und Besucher davon auszunehmen. Warum das? Als Grossveranstaltung gelte, wenn jemand eine Veranstaltung mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern oder mit mehr als 1000 mitwirkenden Personen durchführen will, schreibt er. So eine Veranstaltung müsse von den kantonalen Behörden bewilligt werden. Bedingung sei dann, dass im Zuschauerbereich eine Sitzplatzpflicht bestehe und diese Plätze den einzelnen Zuschauenden zugeordnet sind. Im Gesundheitsdepartement schliesst man aus dieser Bestimmung, dass auch ein Anlass mit mehr als 1000 Teilnehmern, aber weniger als 1000 Zuschauern als bewilligungspflichtige Grossveranstaltung gilt.

Gallati: nicht umsetzbar an Lauf- und Radsportveranstaltungen

So etwas sei allerdings an Lauf- und Radsportveranstaltungen im Aargau mit mehr als 1000 Teilnehmern (zum Beispiel am Hallwilerseelauf mit Tausenden Teilnehmern) und weniger als 1000 Besuchern nicht umsetzbar, kritisiert Gallati. Es befänden sich an solchen Anlässen in aller Regel nur wenige Dutzend Zuschauer im Start- und Zielbereich, dafür sehr viele entlang der Strecke. Gallati ist überzeugt, dass die Sitzplatzpflicht im Start-/Zielbereich, wo sich die Zuschauer nur kurz aufhalten, nicht notwendig sei, beziehungsweise es könne mit einer Maskenpflicht ausreichend Schutz geboten werden. Und eine Sitzplatzpflicht entlang der Strecke sei «schlichtweg nicht umsetzbar».

Anders als die GDK will der Kanton Aargau so wie der Bundesrat für Veranstaltungen in Innenräumen ebenso wie für Aussenveranstaltungen eine andere Lösung. Gallati schlägt für Innenräume vor, dass höchstens die Hälfte der Sitzplätze benutzt werden darf, bei Aussenveranstaltungen höchstens zwei Drittel. Dies unter der Voraussetzung, dass der Schutz der Einzelpersonen konsequent umgesetzt werde.

Je nach Entwicklung kann es gar Widerrufe geben

Findet Gallati denn die angepeilte Regelung ab 1. Oktober angesichts der Coronaentwicklung überhaupt angebracht? Der Wegfall der 1000er-Grenze entspreche der Strategie der einzelnen Lockerungsschritte des Bundes und trage den existenziellen Anliegen der Sport- und Kulturbranche Rechnung, sagt er. Aus epidemiologischer Sicht müsse dieser Lockerungsschritt aber unter klaren Auflagen erfolgen. Die vom Bund vorgeschlagene Lösung gehe in die richtige Richtung. Je nach Entwicklung der aktuellen Situation müsse aber jederzeit mit Anpassungen oder auch mit einer Nichterteilung oder einem Widerruf solcher Grossveranstaltungsbewilligungen gerechnet werden, so Gallati.

Auch zum Alkoholverbot an solchen Grossanlässen äussert sich Gallati im Brief an die GDK: Der Aargau spricht sich zwecks wirksamer Umsetzung der Schutzmassnahmen generell «für die Regelung und Durchsetzung eines Alkoholverbotes aus». Gallati stellt im Weiteren die Grundsatzfrage, weshalb die Spezialbestimmungen zum Tragen einer Gesichtsmaske, zum Freihalten eines Sitzplatzes und zum Restaurationsangebot nur für Wettkampfspiele in professionellen Ligen und nicht für alle Grossveranstaltungen gelten sollen. Er schlägt vor, dies nochmals zu überprüfen.