Gehen tausende Aargauer bei den Prämienverbilligungen leer aus?

Die Zeit drängt: Ende Jahr müssen die Anträge auf Prämienverbilligung eingereicht worden sein, sonst erlischt der Anspruch auf die Gelder. Und längst nicht alle Bezugsberechtigten haben sich um eine Verbilligung der Krankenkassenprämien bemüht: Ende Oktober fehlten noch 40 Prozent. Die Zuständigen bei der Sozialversicherung Aargau (SVA) reagierten mit dem Versand eines zweiten Codes, der innert sechs Wochen zur Online-Anmeldung genutzt werden muss. Dieses Jahr können verbilligte Prämien erstmals nur noch im Internet beantragt werden.

Über 10’000 Anträge  noch nicht gestellt

Der Aufruf ging Ende Oktober an 27’000 Haushalte. Bei der SVA ist man zufrieden mit der Wirkung des Erinnerungsschreibens. «Seit dem Versand sind rund 16’000 Anträge eingegangen», sagt Sprecherin Linda Keller. Doch umgekehrt bedeutet dies auch: Über 10’000 Anträge sind noch nicht gestellt worden. Die Frage, wie viele Bezugsberechtigte noch keine Gelder beantragt haben, kann die SVA nicht beantworten.

«Diese Schätzung ist schwierig», sagt Keller. Zurzeit seien erst Hochrechnungen möglich. Demnach haben von den schätzungsweise 150’000 Bezugsberechtigten im Kanton Aargau bis Anfang Dezember erst rund 100’000 Personen Prämienverbilligungen beantragt. Allerdings sind darin auch die – nach Schätzungen der Sozialversicherung Aargau 35’500 – Bezüger von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe eingerechnet, die keinen Antrag auf verbilligte Prämien stellen müssen. Klar ist: Jene Bezugsberechtigte, die in den nächsten Tagen keinen Antrag einreichen, gehen im kommenden Jahr leer aus.

Forderung nach neuer Frist

Eine Entwicklung, die Gemeindevertretern Sorgen macht. Ab kommendem Jahr müssen neu die Gemeinden für die nicht bezahlten Krankenkassenprämien ihrer Einwohner aufkommen. 85 Prozent der Betreibungen und Verlustscheine werden ihnen weiterverrechnet. CVP-Grossrätin und Frau Gemeindeammann von Neuenhof Susanne Voser verlangte deshalb in einer Motion, der Regierungsrat müsse Nachmeldemöglichkeiten schaffen. Susanne Vosers Vorschlag: eine neue Frist bis Ende Mai 2018.

Die letzte Chance

Doch davon will die Aargauer Regierung nichts wissen, wie aus ihrer nun veröffentlichten Antwort auf die Motion hervorgeht. Das neue Online-Verfahren sei erfolgreich lanciert worden, schreibt der Regierungsrat. «Bereits haben viele Anspruchsberechtigte auf diesem Weg einfach, schnell und unkompliziert ihren Antrag stellen können.» Zudem sei eine Nachmeldefrist «aufgrund der klaren Gesetzesgrundlage nicht möglich». Fazit der ablehnenden regierungsrätlichen Antwort: Wer sich bis zum 31. Dezember nicht gemeldet hat, verwirkt seinen Anspruch auf Prämienverbilligung.

Eine letzte Chance bleibt Bezugsberechtigten: Bis zum 15. Dezember können sie bei der Sozialversicherung Aargau einen Code für den Online-Antrag auf Prämienverbilligung bestellen. (Manuel Bühlmann/AZ)