
Gewinnsteuern für Firmen sollen ab nächstem Jahr etappenweise sinken – Abzug für Krankenkassenprämien soll steigen
Die Regierung will die Gewinnsteuern von ertragsstarken Unternehmen ab 2022 in drei Etappen bis 2024 reduzieren. Damit erfülle er ein grosses Anliegen der Aargauer Wirtschaft, sagt Finanzdirektor Markus Dieth an einer via Skype durchgeführten Medienkonferenz. Ängsten der Gemeinden vor grossen Steuerausfällen infolge der Gewinnsatzsenkung kommt die Regierung entgegen, indem die Gemeinden während vier Jahren vom Kanton teilweise für ihre Steuerausfälle entschädigt werden sollen.
Mit der Reduktion verbessere der Aargau seine Position im interkantonalen Vergleich, sagt Dieth:
«Auch wenn der Aargau bereits heute über verschiedene Steuer- und Standortvorteile verfügt, ist eine Entlastung des Höchstsatzes aus Gründen des Standortwettbewerbs angezeigt. Der Wirtschaftsstandort Aargau mit seinen rund 25’000 Unternehmen soll gerade in der heutigen schwierigen Zeit weiter gestärkt werden.»
Es sei zu vermeiden, dass insbesondere von jenen rund 1300 ertragsstarken Unternehmen, die rund 80 Prozent zum Steueraufkommen beitragen, Wegzüge in steuergünstigere Kantone erfolgen. Zudem sollen die Chancen für Neuansiedlungen im Kanton Aargau erhöht werden.
Dieth: Gestaffelte Reduktion verkraftbar
Die Reduktion der Gewinnsteuertarife in drei Etappen bewirke beim Kanton Mindereinnahmen von 30 Millionen Franken pro Etappe und bei den Gemeinden 14 Millionen Franken pro Etappe. Aufgrund der hohen strategischen Bedeutung und dem ausgewiesenen Handlungsbedarf beantrage der Regierungsrat eine Gewinnsteuersenkung ab 2022. Dieth: «Das Ergebnis der finanziellen Langfristperspektive zeigt, dass die Steuergesetzrevision finanzierbar ist. Dank der Ausgleichsreserve können kurz- bis mittelfristige Defizite aufgefangen werden. Gleichzeitig schafft sie den nötigen Handlungsspielraum, um in die Standortattraktivität des Kantons zu investieren und wichtige politische Vorhaben umsetzen zu können.»
Allfällige Referendumsabstimmung wäre erst 2022
Die Vorlage geht jetzt in die vorberatende Kommission, dann in den Grossen Rat. Die erste Beratung ist im zweiten Quartal 2021 geplant, die zweite Beratung im vierten Quartal. Eine allfällige Referendumsabstimmung würde im ersten oder zweiten Quartal 2022 stattfinden. Die Änderungen sollen dann (sofern das Volk sie gutheisst) rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft treten.
«Steuern Aargau, weil es sich lohnt»
Auf der Basis einer wissenschaftlich fundierten Analyse von BAK Economics AG hat der Regierungsrat erste Eckwerte für eine Steuerstrategie festgelegt. Gemäss der Vision «Steuern Aargau, weil es sich lohnt», wolle der Regierungsrat zudem klare Rahmenbedingungen für den Wohn- und Wirtschaftsstandort schaffen, heisst es weiter an der Medienkonferenz. Die strategischen Ziele des Regierungsrats seien gute Konditionen für den Mittelstand, interkantonal vergleichbare Bedingungen bei tiefen Einkommen und die Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit für einkommensstarke und vermögende Personen.