Gibt es in der Quarantäne keinen Fernunterricht? 7 Fragen und Antworten zur Debatte rund ums Lernen zu Hause

«An unserer Schule funktioniert der Fernunterricht nicht. Die Kinder müssen selbst schauen, wie sie zu ihrem Schulstoff kommen.» Dies kritisierte der Aargauer FDP-Präsident Lukas Pfisterer im Montagsinterview der AZ. Pfisterers Kritik basiert auch auf eigener Erfahrung. Der Vater von fünf schulpflichtigen Kindern war mit seiner Familie zehn Tage in Quarantäne. Aber auch im ersten Lockdown, als der Präsenzunterricht generell eingestellt war, gab es laut Pfisterer Schulen ohne funktionierenden Fernunterricht.

Flächendeckender Fernunterricht, Lernen in Quarantäne, Zuständigkeiten von Kanton, Lehrern, Schülern, Eltern. Wir bringen etwas Licht ins Dunkel des Coronaregimes an den Aargauer Schulen.

1. Wann spricht man überhaupt von Fernunterricht?

Fernunterricht im klassischen Sinne ist gemäss Manfred Dubach, Geschäftsführer des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes (ALV), wenn die ganze Klasse zu Hause ist und von dort aus auf Anweisungen der Lehrperson lernt. Die Lehrer sind dabei für den Unterricht verantwortlich, die Eltern sind zuständig, dass die Kinder einen geeigneten Arbeitsplatz haben und selbstständig lernen können. Im ersten Lockdown letztes Jahr dauerte der flächendeckende Fernunterricht vom 20. April bis 8. Mai. Am 25. Januar 2021 wechselten wegen der steigenden Coronafälle Gymnasien und Berufsschulen wieder vom Präsenz- in den Fernunterricht. Das gilt vorläufig bis Ende Februar.

2. Haben Kinder in Quarantäne keinen Fernunterricht?

Das Bildungsdepartement spricht im Zusammenhang mit Quarantäne nur dann von Fernunterricht, wenn ganze Klassen oder gar ganze Schulen auf Anordnung der Gesundheitsbehörden in Quarantäne müssen. Wenn ein einzelner Schüler oder eine einzelne Schülerin in Quarantäne muss, erhält er oder sie gemäss Bildungsdepartement Aufgaben oder Aufträge von Klassenlehrerinnen beziehungsweise den Fachlehrern, die zu Hause selbstständig bearbeitet werden können.

3. Wie kann ein Lehrer beziehungsweise eine Lehrerin die Kinder während des Fernunterrichts konkret begleiten und kontrollieren?

Die Lehrpersonen kontrollieren die Aufgaben und Lernfortschritte und sind Ansprechpersonen für die Schülerinnen und Schüler. Der Klassenlehrer informiert die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, über welchen Kanal (Telefon, E-Mail, Skype, Microsoft Teams etc.) und zu welchen Zeiten sie bei Fragen oder Unklarheiten erreichbar ist. Und er informiert darüber, über welchen Kanal die Aufgaben und Aufträge erteilt werden (Zustelldienst der Schule, per Post, digital etc.). So umschrieb es der Regierungsrat in einer Antwort auf Fragen der FDP während des Lockdowns im Frühjahr 2020.

4. Wie ist das Unterrichten und Lernen geregelt, wenn ein einzelnes Kind in Quarantäne muss?

Gemäss Lehrer-Präsident Dubach ist das Vorgehen hier nicht eindeutig geregelt: «Der ALV empfiehlt, Hausaufgaben zu geben, so gut das im konkreten Fall geht. Nach Möglichkeit kann die Schülerin oder der Schüler auch per Zoom zum Präsenzunterricht zugeschaltet werden.»

5. Ein Problem beim Unterricht zu Hause sind oft zu wenige Laptops. Hilft dann die Schule bzw. der Staat aus?

In den Gymnasien ist ein Laptop garantiert. Hier ist der Kanton zuständig. In der Volksschule dagegen sind es die Gemeinden. Einige von ihnen stellen laut ALV-Geschäftsführer Dubach einen Laptop zur Verfügung und kommen für die Kosten auf; das sei aber die Minderheit. «Der Kanton kann den Gemeinden einfach Empfehlungen abgeben.»

6. Kontrolliert der Kanton, ob eine Schule die Regeln für den Fernunterricht richtig umsetzt?

Das Bildungsdepartement schreibt im Namen von Departementsvorsteher Alex Hürzeler summarisch: «Wo bezüglich des (Fern-)Unterrichts Mängel gemeldet werden, schreitet die kantonale Schulaufsicht ein. In erster Linie liegt jedoch die Verantwortung für den Unterricht am Schulstandort bei der Schulleitung und der Schulpflege.»

7. Gibt es über die Kritik von Lukas Pfisterer hinaus konkrete Beschwerden, dass Schüler zu wenig Unterstützung erhalten?

Ja, im Januar war dies Thema einer Anfrage im Kreisschulrat Aarau-Buchs. «Schülerinnen und Schüler in Quarantäne erhalten zu wenig Unterstützung (organisatorisch und inhaltlich), eine für sie unzumutbare Situation», schrieben die Kreisschulrätinnen Nicole Lehmann und Barbara Deucher. Sie vertreten die Aarauer FDP im Schulparlament. Kreisschulratspräsident Daniel Fondado erklärte daraufhin in der AZ, ein konkretes Konzept würde einengen: «Eltern, Schüler und Lehrperson suchen zusammen individuelle Lösungen. Falls man keine findet, kann die Schulleitung oder die Schulpflege involviert werden.» Ausserdem würden keine der Absenzen in die Beurteilung des Schülers einfliessen.