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Schweiz und Deutschland verlängern Ausnahmeregelung fürs Homeoffice

Aufatmen hierzulande und ennet der Grenze: Wer für die Arbeit zwischen der Schweiz und Deutschland pendelt, und derzeit aus dem Homeoffice arbeitet, muss auch im neuen Jahr nicht mit Versicherungsärger rechnen. Wie der süddeutsche Bundestagsabgeordnete Felix Schreiner schreibt, haben sich Berlin und Bern auf einer Verlängerung der Ausnahmeregelung bis mindestens 31. März 2022 geeinigt. Das Bundesministerium der Finanzen begründet die Verlängerung mit der Pandemiesituation. Das Berliner Schreiben vom 1. Dezember liegt auch CH Media vor.

Der CDU-Politiker, der auch die Deutsch-Schweizerische Parlamentariergruppe präsidiert, stand wegen der Homeoffice-Ausnahmeregelung zuletzt laut eigenen Angaben in regem Kontakt mit der Schweizer Botschaft in Berlin sowie mit hiesigen Politikerkolleginnen und -kollegen. Felix Schreiner: «Die aktuelle Entwicklung der pandemischen Lage lässt aus meiner Sicht auch keinen anderen Schluss zu, als das Rechtsinstrument weiterhin anzupassen.» Zuletzt war die mit der Pandemie eingeführte Ausnahmeregelung Anfang Oktober bis lediglich Ende 2021 verlängert worden.

Doppelbelastung von Grenzgängern verhindern

Um eine Doppelbelastung zu vermeiden, muss bei Grenzgängerinnen und Grenzgänger geregelt sein, ob das Wohnsitz- oder Arbeitsstättenprinzip gilt. Sprich: Wo die Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Vor der Krise pendelten zwischen der Schweiz und Deutschland in beide Richtungen rund 60’000 Menschen regelmässig über die Grenze zur Arbeit.

Auf Schweizer Seite wollte offiziell niemand Stellung nehmen. Weder das Aussendepartement noch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) fühlten sich zuständig. Schliesslich teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Freitagabend mit, dass nach ihrem Wissenstand die Ausnahme wohl weitergeführt werde – «ohne Gewähr».