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Ab 2022 sind Mensch und Umwelt besser geschützt

Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» scheiterte Ende November 2020 nur ganz knapp: Zwar stimmten 50,7 Prozent der Stimmberechtigten für das Anliegen, allerdings sprach sich die Mehrheit der Kantone dagegen aus. Damit wurde der Weg frei für den indirekten Gegenvorschlag.

Das Gesetz sieht neue Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten für Konzerne vor, aber keine Haftungsbestimmungen für deren Tochterfirmen im Ausland, wie es die KVI verlangte. So müssen Unternehmen etwa zusätzliche Sorgfaltspflichten erfüllen, wenn es um Konfliktmineralien und Kinderarbeit geht. Bericht erstatten müssen die Unternehmen in Bezug auf Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Bekämpfung der Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen.

Am Freitag hat der Bundesrat entschieden, dass die neuen Bestimmungen ab 2022 gelten. Er habe die Vernehmlassungsergebnisse zu den entsprechenden Ausführungsbestimmungen zur Kenntnis genommen und diese gleichzeitig mit den Gesetzesänderungen in Kraft gesetzt, teilte das Bundesamt für Justiz (BJ) mit.

Wegen Aktion gingen knapp 21’000 Antworten ein

Um den Prozess zu beschleunigen, startete der Bundesrat die Vernehmlassung zum Gegenvorschlag bereits im April. Wie erwartet seien die Rückmeldungen kontrovers ausgefallen – gefordert wurden Verschärfungen wie Lockerungen. Insgesamt gingen 20’737 Stellungnahmen ein, 20’618 davon waren identisch. Verschiedene Organisationen hatten in einer gemeinsamen Aktion dazu aufgerufen, das Justizdepartement mit vorgeschriebenen Vernehmlassungsantworten einzudecken – und so ihre Meinung kundzutun.

Der Bundesrat sei nun überzeugt, dass die jetzige Fassung den verschiedenen Interessen aus Gesellschaft und Wirtschaft bestmöglich Rechnung trage. Nicht in die Verordnung aufgenommen hat der Bundesrat jene Forderungen, die über das vom Parlament verabschiedete Gesetz hinausgehen.

Bei Kinderarbeit Massnahme verschärft

Dafür hat er sich im Bereich der Kinderarbeit für eine Verschärfung entschieden: Neu fallen auch KMU unter die Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht, «wenn sie Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die offensichtlich unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt wurden». Die Schweiz gehe damit einen Schritt weiter als die EU.

Die Unternehmen haben nun ein Jahr Zeit, um sich auf die neuen Pflichten einzustellen. Die Sorgfaltspflichten werden damit erstmals im Geschäftsjahr 2023 angewendet. (abi)