Sie sind hier: Home > Aargau > Grenzwächter bittet Polizistin bei Verfolgungsjagd um Hilfe: Dann steht sie plötzlich selbst vor Gericht

Grenzwächter bittet Polizistin bei Verfolgungsjagd um Hilfe: Dann steht sie plötzlich selbst vor Gericht

Grenzwächter bittet Polizistin bei Verfolgungsjagd um Hilfe: Dann steht sie plötzlich selbst vor Gericht

Eine Kantonspolizistin der Notrufzentrale erhält einen Anruf eines Grenzwächters, der mit 130 km/h einem verdächtigen Auto hinterherjagt. Weil er erst auf dem Weg zur Arbeit war, und sie ihn nicht angezeigt hat, muss die Polizistin vor Gericht erscheinen.

Zara Zatti

In der Notrufzentrale in Aarau nehmen Kantonspolizistinnen und Polizisten Anrufe entgegen.

Alex Spichale 

Zwölf Stunden dauert ihre Nachtschicht bei der Notrufzentrale der Kantonspolizei Aargau. «Ich führe etwa ein Dutzend Telefonate in einer Schicht», sagte die 44-Jährige vor Gericht.

Bei einer Nachtschicht im Juni erhielt sie gegen halb drei einen Anruf von einem Beamten des Grenzwachtkorps: Er verfolgte einen Autofahrer, der Schlangenlinien fuhr, und bat um Unterstützung einer Polizeipatrouille. Der Beamte erzählte der Polizistin am Telefon, er sei auf dem Weg zur Arbeit. Später erwähnte er, dass er in der 80-er-Zone ausgangs Lenzburg mit 130 Km/h fahre. Da das Nummernschild des verfolgten Autos ermittelt werden konnte, sagte ihm die Polizistin, eine Verfolgung sei nicht mehr notwendig.

Verteidiger spricht von abstruser Anklage

Die Staatsanwaltschaft Aarau-Lenzburg kam aufgrund des Rapports, den der Grenzwächter am nächsten Tag selbst erstellte, zum Schluss er habe sich einer Geschwindigkeitsübertretung schuldig gemacht. Und weil die Polizistin keine Anzeige gegen ihn erstattet hatte, habe diese sich der Begünstigung im Amt durch Unterlassen schuldig gemacht. «Die Beschuldigte verhinderte die umgehende Einleitung eines Strafverfahrens», heisst es in der Anklageschrift. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Geldstrafe von 1600 Franken, eine Busse von 300 Franken, sowie einen Eintrag im Strafregister.

Der Verteidiger der Beschuldigten sprach vor Gericht von einer «geradezu abstrusen Anklage». Und an die Adresse der Staatsanwaltschaft: «Es macht den Anschein, sie wollte nicht dem Verdacht ausgesetzt sein, etwas vertuschen zu wollen.»

Die Kantonspolizistin hat sich nicht schuldig gemacht

Zum einen würden alle bei der Notrufzentrale eingegangenen Telefonate erfasst und aufgezeichnet. Eine Pflicht zur zusätzlichen Meldung gebe es nicht, sagte der Verteidiger. Auch habe der Grenzwächter am Telefon gesagt, er werde einen Rapport erstellen. Die Polizistin hätte davon ausgehen können, dass der Beamte diesem Versprechen nachkommen wird. Zudem könnten sich Grenzwächter bei verdächtigen Feststellungen selbst in den Dienst versetzten. Der Mann, gegen den ein separates Strafverfahren läuft, habe also gar nicht gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen.

Bezüglich Meldepflicht teilte das Gericht die Meinung des Verteidigers und sprach die Polizistin frei. Die Gerichtskosten von rund 1100 Franken und die Kosten des Verteidigers werden aus der Staatskasse bezahlt.