Hausen: Täter hat seine Opfer erstochen – Ehefrau hatte ihn wegen häuslicher Gewalt angezeigt

Die von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach angeordnete Obduktion hat ergeben, dass die beiden Opfer, die 38- jährige Ehefrau des Beschuldigten und deren 31-jährige Schwester an den Folgen von einer, beziehungsweise drei Stichverletzungen im Brustbereich gestorben sind. Die Tatwaffe, ein Messer, konnte am Tatort sichergestellt werden. Die Spurensicherung ist abgeschlossen. Die Hintergründe der Tat sowie der Tatablauf sind jedoch nach wie vor Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft sind nun daran, das Spurenbild mit den bisher gemachten Aussagen des Beschuldigten abzugleichen. Aus ermittlungstaktischen Gründen macht die Staatsanwaltschaft keine weiteren Angaben zu den bisher gewonnen Erkenntnissen.

Wegen häuslicher Gewalt aktenkundig
Der Beschuldigte ist in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt gegenüber seiner Ehefrau aktenkundig. Die am Montag getötete Ehefrau hatte im Januar 2017 Anzeige gegen ihren Ehemann erstattet. Nach zwei Tagen Haft wurde gegen den Beschuldigten eine zweiwöchige Wegweisung vom gemeinsamen Wohnort verfügt. Die Ehefrau zog in der Folge ihre Anzeige zurück, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfah- 2 von 2 ren im September 2017 gestützt auf Artikel 55a des Strafbesetzbuches sistierte. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat für den Beschuldigten beim Zwangsmassnahmengericht die Anordnung von Untersuchungshaft beantragt. Über den Abschluss des Verfahrens wird die Staatsanwaltschaft zum gegebenen Zeitpunkt aktiv informieren.