
Höhere Krankenkassen-Franchise für Flüchtlinge: so spart der Kanton mindestens eine Million
Eine Zahl gibt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) nicht bekannt. Aber eine ungefähre Grössenordnung: Die Einsparungen würden sich im tiefen 7-stelligen Bereich bewegen, sagt Pia Maria Brugger, Leiterin Unterabteilung Asyl beim DGS. Der Kanton konnte also mindestens eine Million Franken sparen, weil er Personen aus dem Asylbereich letztes Jahr anders versichert hat.
Fr. 285.50 pro Monat
Das Departement von Regierungsrätin Franziska Roth hat 2017 bei der Krankenkasse die Franchisen von erwachsenen und jugendlichen Asylsuchenden und Flüchtlingen von 300 auf 2500 Franken erhöht und konnte dadurch von tieferen monatlichen Krankenkassenprämien profitieren (AZ berichtete). Durch diese Sparmassnahme konnte das Budget insgesamt entlastet werden, sagt Brugger. Das DGS hält deswegen auch dieses Jahr an den hohen Franchisen fest.
Die Personen aus dem Asylbereich sind alle bei der Aquilana versichert. Der Kanton bezahlt für Erwachsene ab 26 Jahren monatlich Fr. 285.50, für Jugendliche bis 25 Jahre sind es Fr. 263.60 pro Monat, für Kinder Fr. 103.20 beziehungsweise Fr. 51.60 ab dem dritten Kind.
Gemeindevertreter kritisierten im Juli in der AZ die höhere Franchise. Der Kanton gebe diese an die Gemeinden weiter, wenn Asylsuchende im laufenden Jahr einen B- oder F-Ausweis erhalten und bereits länger als fünf beziehungsweise sieben Jahre in der Schweiz sind. Alle Gemeinden, welche die AZ damals anfragte, verfolgen eine andere Strategie. Sie achten bei Menschen, die von der Sozialhilfe leben, darauf, dass diese die tiefstmögliche Franchise haben. «Alles andere rechnet sich für uns als Gemeinde nicht», sagte Urs Spillmann, Leiter Soziale Dienste in Wohlen.
Die medizinische Versorgung von Flüchtlingen kostete den Kanton 2016 rund 15,6 Millionen Franken (inklusive Zahnarztkosten). Das entspricht knapp einem Viertel (23,37 Prozent) des Gesamtaufwandes im Asylbereich, wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von CVP-Grossrätin Marianne Binder schrieb.
Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Ausländer haben nur Anspruch auf Sicherung der Existenz. Das heisst: Notfallbehandlungen werden über die Krankenkasse abgerechnet. Alles, was darüber hinausgeht, muss zuerst vom Kantonalen Sozialdienst bewilligt werden.