
Hunde im Kanton Aargau beissen über 500 Mal pro Jahr zu
Es war an einem Sonntagnachmittag Anfang April. Ein Mann war auf einem Spaziergang und näherte sich in Zeihen einem Waldstück im Grenzgebiet zu Effingen. Plötzlich rannte ein bellender Mischlingshund auf ihn los, sprang hoch und biss den 55-jährigen Schweizer in den Oberarm, was einen stationären Spitalaufenthalt zur Folge hatte. «Der verantwortliche Halter, ein 25-jähriger Schweizer aus der Region, konnte später durch die Kapo befragt werden. Er wird entsprechend an die zuständige Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz verzeigt», sagt Sprecher Roland Pfister von der Kantonspolizei (Kapo) Aargau.
Ein Drittel passiert im Privatbereich
Im oben erwähnten Fall am Waldrand in Zeihen/Effingen war es ein relativ grosser Mischlingshund, der den 55-Jährigen attackierte, während der Hundehalter an einem Brätelplatz mit verschiedenen Arbeiten beschäftigt war und den Hund offenbar nicht unter Kontrolle hatte. Auch der Geschädigte, der sich den Umgang mit Hunden gewohnt ist und keine Angst vor solchen Vierbeinern hat, war in diesem Fall machtlos. Nicht auszumalen sei, was passiert wäre, wenn die attackierte Person ein Kind gewesen wäre. Ein paar Wochen nach diesem Zwischenfall wurde der Hundehalter mit seinem Vierbeiner im Siedlungsgebiet beobachtet. Der Hund war an der Leine und trug einen Maulkorb.
Lösung: Ganzjährige Leinenpflicht
Eine ganzjährige Leinenpflicht wünscht sich eine Leserin, die sich bei dieser Zeitung gemeldet hat und sich daran stört, dass auf dem beliebten Spazierweg zwischen Brugg und Schinznach-Bad entlang der Aare oft Hunde frei herumlaufen. Der Weg werde sowohl von Spaziergängern als auch von Joggern und Velofahrern gerne und oft genutzt, hält die Frau fest. «Es wäre eine Idylle, wenn da nicht rücksichtslose Hundebesitzer sogar Kampfhunde und Doggen in Pony-Grösse frei laufen liessen und damit andere Nutzer – insbesondere Mütter mit Kindern und Senioren – bedrohen und gefährden.»
Ihres Wissens bestehe im Aargau nur während der Schonfrist eine generelle Leinenpflicht in Waldnähe. Trotzdem frage sie sich, ob nicht eine ganzjährige Leinenpflicht für diesen Weg erlassen werden könnte. «So wie es sie an der Reuss an langen Abschnitten schon gibt», fährt sie fort. Damit würde militanten und uneinsichtigen Hundebesitzern ein Riegel vorgeschoben und alle könnten sich ohne Angst an der schönen Natur erfreuen.
Andreas Lüscher, Chef der in diesem Fall zuständigen Regionalpolizei (Repol) Brugg, verweist zuerst auf die allgemeinen Pflichten für Hundehalter, wie sie im Hundegesetz geregelt sind. «Die Verantwortung liegt beim Hundehalter. Es darf zu keiner Gefährdung oder übermässigen Belästigung kommen. Der Hund muss jederzeit unter Aufsicht und Kontrolle sein», hält der Repol-Chef fest. Eine Verletzung der Leinen- und Führpflicht werde mit einer Busse von 100 Franken geahndet.
Während der aktuellen Schonzeit, die vom 1. April bis 31. Juli dauert und aus dem Jagdgesetz stammt, sind alle Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. «In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für den Aareuferweg, der grösstenteils durch bewaldetes Gebiet führt», fährt Lüscher fort. Bei der Feststellung von Widerhandlungen reagiere die Polizei mit Augenmass und suche das aufklärende Gespräch. Es brauche bei allen Beteiligten den gegenseitigen Respekt und die nötige Toleranz. «Offensichtliches Fehlverhalten, konsequentes Nichtbefolgen der Vorschriften oder Situationen, bei welchen es zu Beissvorfällen kommt, werden zur Anzeige gebracht», betont der Repol-Chef.