
Irgendwann hört die Freiheit auf
Wie viel Freiheit steht einem einzelnen Menschen zu? Der deutsche Philosoph und Aufklärer Immanuel Kant sagte es treffend: «Die Freiheit des Einzelnen hat ihre Grenze in der Freiheit der anderen.» In Aarburg wird dieser Grundsatz seit geraumer Zeit strapaziert. Ein obdachloser Mann hinterlässt an verschiedenen Orten immer wieder Unrat und Schmierereien. Gemeindemitarbeitende müssen das dann aufräumen. Betroffen sind von den Machenschaften auch Privatliegenschaften. Inzwischen hat die Gemeinde einen Anwalt eingeschaltet, um dem Treiben des Mannes endlich ein Ende zu setzen.
Die Situation droht zu eskalieren, zumal nun Kinder betroffen sind. Hin und wieder lässt sich der Mann in der Unterführung in der Aarburger Höhe nieder. Es kam vor, dass er alkoholisiert vor den Kindern offen urinierte. Die Schülerinnen und Schüler haben Angst, die Unterführung zu passieren. Um in die Schule zu gelangen, bleibt ihnen aber nichts anderes übrig. Sie sind in ihrer Freiheit massiv eingeschränkt. Denn der Schulweg gehört zum Selbstständigwerden dazu.
Wenn jemand obdachlos wohnen will, dann soll er das können. Es geht aber nicht, dass ein einzelner Mensch diese Freiheit derart missbraucht und andere mit seinem Tun belästigt – unabhängig von seinem psychischen und physischen Zustand. Unter seiner Freiheit leidet die Freiheit vieler anderen. Das muss ein Ende haben. Ein entsprechender Entscheid des zuständigen Familiengerichts Zofingen ist dringend notwendig.