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Für OP oder nur zum Leben? 15’000- Franken-Kredit wirft am Bezirksgericht Rheinfelden Fragen auf  

«Ich wollte vor allem helfen und Schmerzen lindern. Das Risiko erschien mir relativ gering», sagte der als Privatkläger auftretende Mann aus dem unteren Fricktal in der Befragung durch Gerichtspräsidentin Regula Lützelschwab aus. Der Beschuldigte indes unterstrich:

«Ich hatte nie betrügerische Absichten, ich wollte das Geld immer zurückzahlen. Ich weise die gegen mich erhobenen Vorwürfe vollumfänglich zurück.»

Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg warf ihm Betrug und Veruntreuung vor. Der Beschuldigte habe sich vom Privatkläger 15’000 Franken geliehen und vorgegeben, das Geld für die dringende Operation eines Militärleidens zu benötigen.

Stattdessen habe er die Summe zur Deckung des Lebensunterhaltes benutzt. Somit habe er den Privatkläger arglistig getäuscht. Der von der Staatsanwaltschaft gestellte Strafantrag lautete: Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 50 Franken bedingt plus Geldbusse von 2000 Franken.

Die Geldübergabe hatte im Herbst 2018 stattgefunden. Die zwei Männer waren Vereinskollegen, sonst aber verband sie gemäss beiden Seiten nichts. Umso mehr sei er «positiv überrascht und total dankbar» gewesen, dass der Privatkläger ihm gleich mit 15’000 Franken helfen wollte, so der Beschuldigte.

Er habe nicht darum gebeten, das Angebot sei vom Geldgeber selbst ausgegangen. Die Summe als Vorkasse für die OP zu benötigen, habe zwar im Raum gestanden, sei aber nie der eigentliche Zweck des Kredits gewesen. Der Privatkläger widersprach:

«Hätte ich gewusst, dass er das Geld gar nicht für die OP braucht, hätte ich es ihm nie gegeben.»

Andererseits sagte er: «Ich hatte keinen Anlass, an seiner Redlichkeit zu zweifeln. Ich ging ja davon aus, dass die Militärversicherung die 15’000 Franken rasch übernimmt.»

Nach drei Jahren noch immer keine Rückzahlung

Doch selbst im nachträglich ausgehandelten Darlehensvertrag, mit dem die Parteien die Rückzahlungsbedingungen vereinbarten, war vom Darlehenszweck keine Rede – «vergessen», wie betont wurde.

So oder so: Der Privatkläger wartet drei Jahre nach Auszahlung noch immer auf sein Geld. Der Beschuldigte war seiner Darstellung nach davon ausgegangen, seine 2018 bestehende Arbeits- und Mittellosigkeit schnell durch einen neuen Job zu beenden, um so die Summe tilgen zu können.

Doch seine Hoffnungen zerschlugen sich: Statt neuem Job folgten Burnout, stationäre psychiatrische Behandlung und eine Coronainfektion auf der Intensivstation. Obendrein wurde er auch noch Opfer eines Raubüberfalls.

Laut Anwalt des Privatklägers Vertrauensverhältnis ausgenutzt

Der Anwalt der Privatkläger beantragte in seinem Plädoyer, den Beschuldigten im Sinn der Anklage zu verurteilen. Betrug und Veruntreuung sah er als gegeben an. Der Beschuldigte solle nicht nur strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, sondern auch verpflichtet werden, das Geld samt 5 Prozent Zinsen zurückzuerstatten.

Vom Schicksal gebeutelt, aber auch ein Stehaufmännchen, der sich trotz Schulden und Arbeitslosigkeit nicht unterkriegen lässt – dieses Bild zeichnete der Verteidiger des Beschuldigten. Trotz aller Widrigkeiten sei er nie ein Betrüger gewesen und habe «immer mit offenen Karten gespielt». Daher forderte er für seinen Mandaten Freispruch in allen Belangen.

Das Bezirksgericht Rheinfelden folgte dem Antrag. Der Beschuldigte habe dem Privatkläger gegenüber, dem die Notlage des Mannes bewusst gewesen sei, nichts vorgetäuscht. Lützelschwab sagte:

«Die Schwelle des strafrechtlich Relevanten ist hier nicht erreicht.»

Jetzt muss die Privatklägerschaft den zivilrechtlichen Weg einschlagen, um an ihr Geld zu kommen.