Justizdirektor Hofmann gegen IV-Detektive: «Nicht jeder, der verdächtigt wird, ist auch schuldig»

Herr Hofmann, wie stehen Sie als SP-Regierungsrat zur Sozialdetektiv-Vorlage des Bundes?

Urs Hofmann: Es ist richtig, dass der Bund in diesem Bereich klare gesetzliche Vorgaben erlässt, die Observationen ermöglichen. Die Vorlage schiesst in der beschlossenen Fassung jedoch übers Ziel hinaus. Als Mitglied der eidgenössischen Räte hätte ich die Vorlage in dieser Form abgelehnt.

Dann haben Sie das Referendum schon unterschrieben?

Nein.

Doch Sie werden es unterschreiben?

Ich werde mich – wie generell in Fragen der Bundespolitik – weder in der Phase der Unterschriftensammlung noch im Vorfeld der Volksabstimmung in einem Komitee beteiligen. Insofern äussere ich mich auch nicht zur Opportunität eines Referendums.

Aber die Gesetzesanpassung war aufgrund eines Gerichtsentscheids unumgänglich, um Sozialversicherungsbetrügern auf die Schliche zu kommen.

Das Erfordernis einer klaren gesetzlichen Grundlage für die Observation im Bereich der Sozialversicherungen ist auch für mich unbestritten. Die den privaten «Ermittlern» neu eingeräumten Befugnisse gehen jedoch erheblich weiter, als dies im Rahmen der bisherigen Praxis der Fall war.

Was gab denn für Sie den Ausschlag für ein Nein?

Entgegen dem Antrag des Bundesrates wurde auch die Möglichkeit des Einsatzes von GPS-Trackern zur Standortbestimmung ins Gesetz aufgenommen. Auch der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zu den Vorschlägen der ständerätlichen Kommission gegen diese Massnahme ausgesprochen.

Wenn die Vorlage abgelehnt wird, hat der Staat aber keine Handhabe, um mögliche Betrüger zu überführen.

Auch mit der Vorlage des Bundesrates würden den Versicherungsträgern ausreichende Befugnisse eingeräumt. Wie gesagt hat auch der Bundesrat den Einsatz von GPS-Trackern als unnötig bezeichnet.

Welche «Zähne» müsste man denn einer neuen Vorlage ziehen, damit Sie sie unterstützen könnten?

Die bundesrätliche Vorlage habe ich unterstützt. Auch der Regierungsrat hat diesen Vorschlag in seiner Vernehmlassung befürwortet und keine weitergehenden Massnahmen verlangt.

Mit einiger Wahrscheinlichkeit kommt es aber nicht zu einem Neuanlauf, weil der Unwille im Volk über Sozialversicherungsbetrüger – auch wenn es sehr wenige sind – enorm gross ist.

Ich verstehe den Unmut gegenüber Versicherungsbetrügerinnen und -betrügern. Der Gesetzgeber hat jedoch bei der Umschreibung der zulässigen Eingriffe in die Privatsphäre verhältnismässige Lösungen zu treffen, gerade auch wenn Private als Detektive fungieren. Dies gilt für die Steuern ebenso wie für die Sozialversicherungen. Nicht jeder, der verdächtigt wird, ist auch schuldig.

Wenn eine nationale Vorlage den Aargau besonders tangiert, gibt die Regierung jeweils Abstimmungsempfehlungen ab. Ist das in diesem Fall nicht so, womit Sie in Ihrer Meinungsäusserung frei sind?

Über Abstimmungsempfehlungen entscheidet der Regierungsrat im Vorfeld von Volksabstimmungen. Im vorliegenden Fall hat der Regierungsrat in seiner Vernehmlassung der bundesrätlichen Fassung zugestimmt. Massgebend für eine Abstimmungsempfehlung vor einer Abstimmung ist im Übrigen, ob der Aargau mehr betroffen ist als die anderen Kantone. Dies dürfte hier nicht der Fall sein.