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Urne auf Robidog-Kübel vergessen: Polizei bringt Verstorbene zu Angehörigen zurück

Für die Urne eines Verstorbenen gibt es wahrlich angemessenere Orte als auf einem Robidog-Kübel. Doch ein Beitrag in der Facebook-Gruppe «Kaiseraugst lebt» zeigt eben genau diesen makaberen Anblick auf zwei Fotos unter dem Titel: «Do het öbber eh Urne bim Fährihuus vergässe..».

Die Polizei unteres Fricktal bekam Meldung von der Urne und brachte sie am Donnerstagmorgen auf die Gemeindeverwaltung. Dort staunte auch Daniel Sonderegger, Leiter Einwohnerdienste, nicht schlecht. Er sagt:

«Ich war überaus erstaunt darüber, was die Polizei da mitbrachte.»

Über den Namen der Verstorbenen auf der Urne machten die Einwohnerdienste Kaiseraugst das zuständige Bestattungsamt ausfindig. Wie Sonderegger sagt, habe das Bestattungsamt den Angehörigen die Urne ausgehändigt. Nach einem Telefonat mit der Frau eines Angehörigen geht Sonderegger davon aus, dass die Urne schlichtweg vergessen wurde. Mittlerweile hat die Polizei dem Angehörigen, der nicht in Kaiseraugst wohnt, übergeben. «Über das Happy End freuen wir uns», sagt Sonderegger.

Ein Alphorn wartet auf seinen Besitzer

Solch einen aussergewöhnlichen Fund hat Andreas Hollenstein, stellvertretender Leiter der Regionalpolizei unteres Fricktal, in seinen rund 30 Jahren als Polizist auch noch nie erlebt. «Erinnern kann ich mich allenfalls an ein vorbeigebrachtes Portemonnaie mit 400, 500 Franken Inhalt», sagt er.

Hingegen landetet auf dem Fundbüro der Gemeinde Kaiseraugst vor etwa einem halben Jahr ein Alphorn. Das Instrument habe man im Gemeindehaus zwischengelagert, so Sonderegger. Er sagt:

«Wir warten immer noch darauf, dass sich der Besitzer meldet.»

Dies sei in Anbetracht eines nicht ganz alltäglichen Instrumentes schon ungewöhnlich. Falls sich der Besitzer mittelfristig nicht melde, würde man schauen, an wen man das Instrument weitergebe. Eine Alternative sei etwa, das Alphorn der Musikschule zu schenken.

Grundsätzlich, so Hollenstein, seien Personen dazu verpflichtet, Wertgegenstände abzugeben. Er verweist dabei auf das Zivilgesetzbuch, in dem es heisst: «Wer eine verlorene Sache findet, hat den Eigentümer davon zu benachrichtigen und, wenn er ihn nicht kennt, entweder der Polizei den Fund anzuzeigen oder selbst für eine den Umständen angemessene Bekanntmachung und Nachfrage zu sorgen.»

60 Prozent der Fundgegenstände werden abgeholt

Online aufgeführt und einsehbar sind die Funde der letzten vier Wochen der Regionalpolizei Oberes Fricktal. Stand Donnerstagnachmittag waren 15 Gegenstände aufgeführt, die auf dem Fundbüro abgegeben wurden. Darunter vor allem Portemonnaies, Smartphones, aber auch Brillen und eine holländische Identitätskarte. Werner Bertschi, Chef der Regionalpolizei Oberes Fricktal sagt:

«Im Jahr 2020 betrug die Quote der durch uns vermittelten Fundgegenstände rund 60 Prozent.»

Grundsätzlich habe, wenn ein Gegenstand nicht zugeordnet werden könne, der Finder nach Ablauf einer gewissen Frist Anspruch auf den Gegenstand. Verzichtet dieser, werde der Gegenstand durch die Polizei verwertet – heisst: vernichtet.