
Kanton Aargau erhöht Tarife für Pflegekosten – Gemeinden müssen bis 24 Millionen mehr zahlen
Das Bundesgericht hatte im Sommer 2018 entschieden, dass den Pflegeheimen die gesamten für die Pflegeleistungen entstehenden Kosten vergütet werden müssen, unabhängig davon, ob, wie im Kanton Aargau, Pflegenormkosten gelten.
Das Urteil besagt auch, dass Pflegenormkosten zwar zulässig sind, diese aber nicht so tief angesetzt werden dürfen, dass den Pflegeheimen ungedeckte Pflegekosten entstehen. Deshalb erhöht die Aargauer Regierung nun die gültigen Tarife der Pflegeverordnung, wie sie am Mittwoch mitteilte, auf den 1. Januar 2020.
Die Mehrkosten für die Aargauer Gemeinden betragen maximal 24 Millionen Franken. Damit werden die von den Pflegeheimen ausgewiesenen Pflegekosten vollständig gedeckt. Allfällige Quersubventionierungen der Pflegeheime durch höhere Pensions- oder Betreuungstaxen werden hinfällig.
Als Folge fallen die entsprechenden Taxen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen tiefer aus. Deshalb werden die maximalen Tagestaxen für Ergänzungsleistung beziehende Heimbewohnerinnen und -bewohner gesenkt. Das Departement Gesundheit und Soziales hat zudem die Möglichkeit, Betreuungs- und Hotellerietaxen in den Pflegeheimen zu limitieren.
Finanzierung der Pflegeheimkosten
KVG-pflichtige Pflegeleistungen gemäss Art. 7 Abs. 2 der KrankenpflegeLeistungsverordnung (KLV) werden anteilsmässig durch die folgenden Finanzierer bezahlt:
- Krankenkasse (fester Beitrag, max. 108.- Franken pro Pflegetag)
- versicherte Person (Patientenbeteiligung, max. 21.60 Franken pro Pflegetag)
- zuständige Gemeinde (verbleibende Restkosten gemäss kantonaler Tarifordnung)
Betreuungs- und Hotelleriekosten sowie individuelle Leistungen gehen zulasten der Heimbewohnerin beziehungsweise des Heimbewohners oder gegebenenfalls der Ergänzungsleistungen.