
Kanton lenkt ein: 1:1-Dachersatz nach Unwetterschäden ist bewilligungsfrei
Mitte Juli löste ein Brief der Abteilung für Baubewilligungen des Baudepartements vorab bei von starken Unwetterschäden betroffenen Bauern grösstes Unverständnis aus. Im Brief hiess es, einzelne defekte Dachziegel könnten unter dem Titel des Unterhalts ohne Bewilligung ersetzt werden. Ein Ersatz, der über einzelne Ziegel hinausgeht, mit gleichem Material und gleicher Erscheinung (keine zusätzliche Dämmung, keine Nutzungssteigerung) sei möglich, bedürfe aber einer Baubewilligung mit kantonaler Zustimmung.
Die zuständige Abteilung erteile diese beschleunigt. Auf Nachfrage sagte die Chefin der Abteilung Baubewilligungen, Felicitas Siebert, auch bei 10 bis 20 Ziegeln könne man das Dach ohne weiteres einfach reparieren. Es ging um Bewilligungen ausserhalb der Bauzone.
Das sei «Schikane in Reinkultur», schimpfte der Bauernverband Aargau (BVA) über den Brief. Dächer seien vom Hagel durchlöchert oder vom Wind abgedeckt, schrieb der BVA, und weiter: «Die darunter liegenden Heuvorräte werden nass oder mit Ziegel oder Eternitstücken übersät und damit teilweise unbrauchbar.» Es sei offensichtlich, dass in solch einer belastenden Situation jeder Betroffene möglichst schnell sein Dach reparieren und Folgeschäden abwenden wolle. Da gehe solche Bürokratie nicht.
Motion fordert Unwetterschadenbehebung ohne Baubewilligung
Grossrätin Franziska Stenico-Goldschmid (Die Mitte) reichte dies aber nicht. Sie forderte in einer Motion, «die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, dass nach Unwetterschäden keine Bewilligung für die Behebung der Schäden bei Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone nötig ist, sofern diese mit gleichem Material und gleicher Erscheinung erfolgt».
Die Antwort der Regierung auf diesen Vorstoss steht noch aus. Doch indirekt liegt sie schon vor. Der AZ liegt ein neues Schreiben vor, das der Kanton am 26. August den Gemeinden als «Präzisierung» zum Schreiben vom Juli versandte.
Neuer Brief an die Gemeinden: 1:1-Ersatz gilt als bewilligungsfrei
Im Zusammenhang mit dem Schreiben vom Juli seien offensichtlich Unsicherheiten entstanden, welche Baumassnahmen nun bewilligungsfrei möglich sind und welche von Bundesrechts wegen eine Baubewilligung benötigen.
Die Haltung des Departements solle deshalb noch einmal präzisiert werden, schreibt Felicitas Siebert: «Im Vordergrund steht eine unbürokratische und pragmatische Vorgehensweise. In diesem Sinne gilt ein 1:1-Ersatz als bewilligungsfrei. Gleiches gilt für schnelle provisorische Notmassnahmen.» Wo nach Unwetterschäden ein anderes Material (zum Beispiel Fotovoltaik, die nicht nur meldepflichtig ist) gewählt wird, werde die Bewilligung beschleunigt erteilt.
Das tönt sehr anders als noch im Juli. Frage deshalb ans Baudepartement, ob die ganze Aufregung nicht hätte vermieden werden können und diese Präzisierung nicht nötig geworden wäre, wenn der Brief damals schon so gelautet hätte?
Simone Britschgi, Sprecherin des Departements, antwortet darauf: «Wie Sie richtig sagen, ist der zweite Brief eine Präzisierung zum ersten, der auf die gängige Rechtslage hinweist.» Wie viele Gesuche konnten denn bisher wie schnell behandelt werden? Nochmals: «Beim Kanton eintreffende Anfragen, die eine Bewilligung benötigten (insgesamt sieben Gesuche mit anderer Materialisierung), konnten allesamt innerhalb eines Tages erledigt werden.»
Stenico-Goldschmid: Sehr erleichtert ob dem neuen Brief
Grossrätin Franziska Stenico-Goldschmid nimmt den neuen Brief erleichtert zur Kenntnis und sagt: «Wenn er schon Ende Juli gekommen wäre, hätte ich meine Motion nicht einreichen müssen.» Sie glaubt aber schon, dass sie diesen Brief mit ihrer Fraktions-Motion mitausgelöst hat. Sie freut sich für die Bauern, die Unwetterschäden beheben mussten oder noch müssen (weil aufgrund der vielen Schäden und wegen Corona Baumaterial/Ziegel und Handwerker knapp sind, konnte vieles noch nicht definitiv geflickt werden).
Stenico: «Bei den Bauern herrschte nach dem ersten Brief grosse Verwirrung, jetzt können sie ihre Dächer mit gutem Gewissen flicken. Darob bin ich sehr erleichtert.» Und es freut sie, dass laut dem neusten Brief aus Aarau mit zügigen Bewilligungen gerechnet werden kann, wenn aBetroffene bei einer Dachreparatur zusätzlich eine Fotovoltaikanlage einbauen möchten: «Das hilft auch der Umwelt.»