Kanton soll Strassenausbau allein zahlen: «Der Kanton ist Besitzer, also sollte er auch für sie zahlen»

Wenn im Aargau eine Innerortsstrecke aus- oder neu gebaut wird, müssen zwei zahlen: der Kanton und die Gemeinde. So steht es im Kantonsstrassendekret. Gemeinden übernehmen zwischen 20 und 60 Prozent der Kosten; finanzstarke Gemeinden zahlen mehr, finanzschwache Gemeinden weniger. Zudem spielt eine Rolle, wie stark die Gemeinde von einem Projekt profitiert. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt: Der Anteil, den Gemeinden zu tragen haben, ist nicht unumstritten.

Zu reden gab ein Fall vor rund zwei Jahren. In der Fricktaler Gemeinde Wittnau stand die Sanierung einer Kantonsstrasse bevor. Froh war man im Dorf über den Ertragsüberschuss in der Rechnung vom Jahr davor. «Der gute Abschluss ist erfreulich, da mit der Sanierung grosse Investitionen anstehen», liess der Gemeinderat damals verlauten. 9 Millionen Franken hatte Wittnau für die Sanierung der Strasse budgetiert, davon sollte die Gemeinde 3 Millionen, also einen Drittel übernehmen.

«Das sind die Steuereinnahmen von anderthalb Jahren», sagte Gertrud Häseli, Grünen- Grossrätin aus Wittnau. Im September 2017 reichte sie im Kantonsparlament eine Motion ein. «Gemeinden sind nicht Eigentümer der Kantonsstrassen innerorts, finanzieren sie aber unverhältnismässig aus den Gemeindekassen», hiess es darin.

Konkret forderte Häseli mit ihrem Vorstoss mehr Geld vom Kanton für Strassenbauprojekte. Man solle das Geld aus der «gut gefüllten kantonalen Strassenkasse» nehmen, schlug sie vor. Unterschrieben hatten den Vorstoss auch Vertreter von SP, EVP, BDP und SVP. «Das zeigt, dass auch andere Gemeindepolitiker mit diesem Problem kämpfen», argumentierte Häseli.

Regierung lehnte ähnlichen Vorstoss schon 2017 ab

Doch die breite Allianz nützte damals nichts: Der Regierungsrat lehnte den Vorstoss ab. Wenn man Geld aus der Strassenkasse nehme, würden Mittel an anderen Orten fehlen, hiess es in der Antwort. Der steigende Finanzbedarf im Werterhalt von neuen Tunnelbauten könne nicht mehr vollständig gedeckt werden. Zudem sei das Kantonsstrassendekret rechtlich bindend und lasse sich nicht einfach ändern.

Erledigt ist das Thema der kommunalen Minderbelastung aber nicht. Zum einen erklärte sich die Regierung bereit, Häselis Anliegen als Postulat entgegenzunehmen. Damit versprach er, den Vorschlag in der Revision des Strassengesetzes zu berücksichtigen.

Zum anderen ist die Debatte im Grossen Rat neu aufgeflammt. Im Januar reichten vier Parlamentarier, darunter auch Gertrud Häseli, eine Interpellation ein. Sprecher Uriel Seibert von der EVP erklärt die Stossrichtung: «Der Kanton ist Besitzer der Kantonsstrassen, also sollte er auch für sie zahlen.» Seit zehn Jahren schreibe die Spezialfinanzierung der Strassenrechnung Überschüsse, die Gemeindebudgets würden mit dem Strassenbau hingegen stark belastet, sagt Seibert.

Wie läst sich der Anteil der Gemeinden kompensieren?

Mit welcher Mehrbelastung ist zu rechnen, wenn die Gesamtkosten von Bauprojekten auf Kantonsstrassen künftig vollständig von der Strassenkasse getragen werden? Und: Wie gut wäre der Strassenfonds gefüllt, wenn der Gemeindeanteil entfiele? Das wollen Seibert und die anderen Grossräte wissen.

Mit dem Vorstoss wolle er «vorspuren, in welche Richtung es bei der Kostenteilung geht», sagt Seibert. «Der Regierungsrat soll uns aufzeigen, wie man den Gemeindeanteil kompensieren könnte.» Nebst üblichen Sparmassnahmen kann er sich vorstellen, die Motorfahrzeugabgaben zu erhöhen. Dass es ein langer Weg werden kann, bis Gemeinden beim Strassenbau weniger stark zur Kasse gebeten werden, ist Seibert klar. «Der Regierungsrat ist bei diesem Thema ganz klar anderer Meinung als viele von uns im Grossen Rat. Er wird nicht einfach umzustimmen sein.»