
Kantonspolizei verfolgte Verdächtigen über die deutsche Grenze – obwohl die Staatsanwaltschaft dies untersagte
Simon Burger, der Leitende Staatsanwalt der Bezirke Zofingen und Kulm, hat das Vorgehen der Polizei scharf kritisiert, wenn es um die Kontrolle und Festnahme von vermeintlichen Kriminaltouristen geht. Andreas Donatsch, ehemaliger Rechtsprofessor an der Universität Zürich, gab Burger in einigen Punkten recht, wie er in einem Gutachten schrieb. Derzeit läuft noch ein Disziplinarverfahren gegen Burger – dieser soll sich abfällig über die Polizei geäussert haben.
Von aussen ist schwer festzustellen, ob es sich um einen Konflikt handelt, der sich auf Burgers Person fokussiert oder ob es grundsätzliche Probleme zwischen der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei gibt. Zumindest bei der Kommunikation scheint nicht alles zum Besten zu stehen – darauf weist die Aussage von Regierungssprecher Peter Buri hin, die beiden Behörden müssten «insbesondere die zeitnahe gegenseitige Information über Ereignisse und Entwicklungen verbessern».
Zudem werden laut Buri konkrete Fälle, bei denen die Zusammenarbeit nicht optimal war, in gemeinsamen Sitzungen aufgearbeitet. Künftig würden Dienstbefehle und Weisungen für die Strafverfolgung, «die beide Organisationseinheiten betreffen, gemeinsam erarbeitet und überarbeitet».
In einem Vorstoss, den sie im Dezember eingereicht hat, will SVP-Fraktionschefin Désirée Stutz wissen, ob die Berichte und Gutachten von Donatsch einen Grund zur Annahme lieferten, «dass es in weiteren Bereichen zu nicht rechtskonformen Handlungen durch die Kantonspolizei Aargau gekommen sein könnte». Zumindest im ersten Gutachten, welches der Redaktion vorliegt, gibt es keine solchen Erkenntnisse.
Polizei setzte sich über Verbot der Staatsanwaltschaft hinweg
Die AZ weiss aber, dass es zumindest ein brisantes Ereignis gab, das zu einem Konflikt zwischen einer regionalen Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei führte. Dabei ging es um einen Fall, in dem die Polizei einen Verdächtigen über die deutsche Grenze hinweg verfolgte. Die sogenannte Nachfahrt war nach AZ-Informationen durch die Staatsanwaltschaft ausdrücklich untersagt worden.
Dass die Kantonspolizei die Observation dennoch bis nach Deutschland weitergeführt hatte, erfuhr die Leitung der Staatsanwaltschaft – es war nicht Zofingen-Kulm und damit nicht Simon Burger – erst einige Tage später. Die deutschen Kollegen hatten beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) interveniert, dieses wiederum fragte bei der regionalen Staatsanwaltschaft im Aargau nach. Die Verantwortlichen der Polizei erklärten die Nachfahrt über die Landesgrenze hinweg damals mit einem Missverständnis.
Samuel Helbling, der Sprecher des Innendepartements, das für die Polizei verantwortlich ist, teilt auf Anfrage kurz mit: «Dieses Ereignis kann bestätigt werden.» Der Vorfall werde in einem weiteren Bericht von Professor Donatsch zur Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft behandelt und analysiert. Über die Ergebnisse und Erkenntnisse dieses Berichts sowie daraus resultierenden Handlungsbedarf will der Kanton im Mai informieren.