
«Kinder leiden unter der Maske»: Eltern reichen Klage gegen Maskenpflicht an Aargauer Volksschulen ein
Unverhältnismässig, überflüssig, ja gar schädlich für die Kinder: So beurteilt ein Teil der Aargauer Eltern die Maskenpflicht an der Volksschule, die im Aargau bis am 29. Oktober für alle Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse gilt. Nun gehen sie juristisch gegen die Maskenpflicht vor: Fünfzehn Eltern haben am Mittwochnachmittag am Aargauer Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Maskenpflicht eingereicht. Damit nehmen sie nicht nur, wie zuerst angekündigt, die Maskenpflicht an der Primarschule ins Visier, sondern wollen diese auch an der Oberstufe abschaffen.
Warum wehren sich Eltern gegen die Maskenpflicht?
Eine Mutter, die anonym bleiben möchte, erklärt: «Es ist nicht richtig, dass unsere Kinder die Pandemie austragen müssen.» Kein Kind besetze ein Intensivbett, aber alle Kinder würden unter der Maskenpflicht leiden.
Die Mutter berichtet von einem Kind, das nachsitzen musste, weil es die Maske nicht über der Nase getragen habe. «Es darf nicht sein, dass ein Kind wegen der Maske so schikaniert wird», erklärt sie. Und weiter:
«Wir Eltern tragen die Verantwortung für die Gesundheit unserer Kinder – nicht die Lehrer und nicht der Regierungsrat.»
Auch eine Aarauer Gesundheitsschwester und Energietherapeutin, die vor wenigen Monaten Grossmutter wurde, unterstützt die Beschwerde. Jedes Kind reagiere anders auf die Maske, sagt sie: «Auf manche Kinder wirkt die Maske wie ein Zeichen, dass sie dem Gegenüber nicht mehr begegnen dürfen.» Für die Gesundheitsschwester ist klar: «Die Kinder werden durch die Maske in ihrer ganzheitlichen Entwicklung behindert.»
Der Verein Lehrernetzwerk Schweiz trifft einen Nerv
Unterstützt werden die Eltern vom Verein Lehrernetzwerk Schweiz. Deren Aktivitäten scheinen einen Nerv zu treffen: In seinem dreiwöchigen Bestehen hat der Verein schon rund 1200 Mitglieder gewonnen und 60’000 Franken an Spendengeldern gesammelt. Mit diesem Geld finanzieren sie juristische Beschwerden gegen die Coronamassnahmen – mittlerweile in der ganzen Schweiz.

Sekundarlehrer Jérôme Schwyzer: «Die Kinder sind keine Treiber der Pandemie.»
Die Gründer des Vereins kommen aus dem Aargau. Jérôme Schwyzer, Sekundarlehrer in Lenzburg, und Christof Wittwer, Primarlehrer in Staffelbach, stehen hinter dem Anliegen. Sie sagen: «Wir bekommen täglich Dutzende Mails von besorgten Eltern. Das zeigt, wie gross die Not ist.»
Die beiden Lehrer verstehen sich als Sprachrohr für viele Eltern. Schwyzer sagt: «Die Schulen und das Bildungsdepartement sollen merken, dass eine grosse Zahl von Eltern nicht hinter den Massnahmen stehen – und dass sie dies nicht weiter ignorieren können.» Die Masken in den Schulen hätten nur einen geringen Nutzen, so Schwyzer, der selbst Vater von zwei Kindern ist: «Die Kinder sind keine Treiber der Pandemie.»

Primarlehrer Christof Wittwer: «Wir bekommen täglich Dutzende Mails von besorgten Eltern.»
Schwyzer und Wittwer stehen den Coronamassnahmen generell kritisch gegenüber. Christof Wittwer hält auch die repetitiven Tests an den Schulen für sinnlos, ja gar für schädlich: «Damit vermitteln wir den Kindern ein perverses Bild von Gesundheit», sagt der Primarlehrer. Obwohl sie nicht krank seien, müssten sie sich regelmässig testen lassen. Dabei werde den Kindern vermittelt, dass mit ihnen etwas nicht in Ordnung sei.
Maskenpflicht entbehre jeglicher Gesetzesgrundlage, sagen die Beschwerdeführer
Auch die Idee zur Beschwerde gegen die Maskenpflicht kommt von Schwyzer und Wittwer. Im Schreiben heisst es, die Maskenpflicht an den Schulen entbehre jeglicher gesetzlicher Grundlage. Darum sei die Massnahme mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Das Verwaltungsgericht hat nun dreissig Tage Zeit für eine Antwort.

Anwalt Philipp Kruse reicht die Beschwerde gegen die Maskenpflicht am Aargauer Verwaltungsgericht ein.
Verfasst wurde die 104 Seiten lange Klage vom Zürcher Anwalt Philipp Krause. Er ist als juristischer Berater der «Freunde der Verfassung» bekannt, die sich unter anderem bei den Referenden gegen das Covid-Gesetz engagieren. Die Beschwerde am Aargauer Verwaltungsgericht ist bereits die achte dieser Art, die Kruse verfasst hat. In verschiedenen Kantonen sind analoge Klagen hängig.
Die Initianten geben sich zuversichtlich, dass die Beschwerde erfolgreich sein wird: «Wenn wir daran nicht glauben würden, hätten wir die Klage gar nicht machen müssen», sagt Wittwer. Und Schwyzer fügt an: «Jetzt wird sich zeigen, wer die besseren Argumente hat.»