
Kommissionen geben grünes Licht: Finanzhilfen im Aargau werden erweitert – jetzt werden auch Zulieferer unterstützt
Je länger die Pandemie andauert, desto mehr eigentlich gesunde Unternehmen geraten in finanzielle Schieflage. Darum hat die Aargauer Regierung Anfang März ihr Hilfspaket mehr als verdreifacht. Und zwar auf insgesamt 450 Millionen Franken, bisher waren es 125 Millionen gewesen. Neu sollten auch Zulieferer sowie Unternehmen mit grossen Umsatzeinbussen zusätzlich unterstützt werden.
Weil das Ganze schnell gehen muss – besonders betroffene Unternehmen brauchen das Geld lieber heute als morgen – beantragte die Regierung zudem, dass das Paket nicht noch vom Grossen Rat irgendwann im April abgesegnet werden muss. Die vorberatenden Kommissionen sollten dies stattdessen übernehmen.
Und das ist nun geschehen. Beide involvierten Kommissionen, diejenige für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) und diejenige für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF), haben dem Zusatzkredit einstimmig zugestimmt. Und die KAPF hat den Kredit vorzeitig freigegeben.
Ab Anfang April sollen Unternehmen Gesuche stellen können
Damit kann der Aargau nun starten, auch Zulieferer von geschlossenen Betrieben und Unternehmen mit mehr als 40 Prozent Umsatzeinbussen zusätzlich zu unterstützen. Oder er kann damit starten, sobald er bereit ist. «Wir arbeiten mit Hochdruck daran», schreibt Samuel Helbling, Sprecher vom Departement für Volkswirtschaft und Inneres. Es werde aber Anfang April werden, bis diese Unternehmen Gesuche stellen können.
Auch wenn der Aargau die Hilfsgelder so massiv aufgestockt hat: mehr kosten wird das den Kanton voraussichtlich nicht. Denn der Bund bezahlt einen Grossteil der Zeche: Bei Unternehmen mit mehr als fünf Millionen Franken Jahresumsatz übernimmt er die Kosten komplett, bei allen anderen zu rund 70 Prozent.
Die 111 Millionen Franken, die der Grosse Rat Anfang Jahr genehmigt hatte, werden gemäss Kanton bis im Mai ausreichen. Und dann wird die Aargauer Regierung sowieso eine Standortbestimmung durchführen und entscheiden, wie es weitergehen soll. Und ob allenfalls weitere Gelder benötigt werden.
Bisher wurden rund 40 Millionen Franken ausbezahlt
Bisher hat der Aargau rund 40 Millionen Franken nicht rückzahlbare Beiträge ausbezahlt. Den grössten Teil davon machen Fixkostenbeiträge für geschlossene Betriebe aus: 1024 Betriebe haben so 32 Millionen Franken erhalten. Die restlichen acht Millionen Franken wurden als Liquiditätshilfe für insgesamt 270 Betriebe ausbezahlt. Ausserdem hat der Aargau Kreditausfallgarantien in der Höhe von zehn Millionen Franken für insgesamt 62 Unternehmen gesprochen.
Dass der Shutdown bis Mitte April verlängert wurden, wird etwa weitere 22,5 Millionen Franken kosten, schätzt der Kanton.
SVP fordert transparente Kriterien für Härtefallgelder
Während gewisse Betriebe nun also zusätzlich unterstützt werden, läuft das bisherige Programm mit den Härtefallgeldern weiter. Unternehmen mit mehr als 25 Prozent Umsatzeinbussen können ein Gesuch stellen. Kleinere Unternehmen (weniger als 200’000 Franken Jahresumsatz) werden im vereinfachten Verfahren geprüft und erhalten Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen. Grössere Unternehmen werden im Einzelfall geprüft und erhalten, je nach Situation, Kredite, die sie zurückzahlen müssen, oder aber nicht rückzahlbare Beiträge.
Doch wie genau das berechnet werde, sei völlig intransparent, kritisieren die SVP-Grossrätin Maya Meier und der SVP-Grossrat Christoph Hagenbuch in einer Motion: «Für die Festlegung, welcher Betrag nicht rückzahlbar ist, scheint es nach wie vor keinen einheitlichen Massstab oder Kriterien zu geben», schreiben sie. Das führe zu einer Ungleichbehandlung der Gesuchsteller. Und da die KMU im Kanton gut vernetzt seien, würde sich herumsprechen, wer welche Beiträge erhalten habe: «Ohne nachvollziehbare und begründbare Kriterien, wird dies unweigerlich zu massivem Unfrieden und Unzufriedenheit führen.»
Darum fordern sie die Regierung dazu auf, Kriterien und Kennzahlen festzulegen und öffentlich zu kommunizieren. Und die bereits ausbezahlten Kredite sollen rückwirkend auf diese Kriterien überprüft und allenfalls angepasst werden.