Krankenkassenprämie ganz von den Steuern abziehen? Das würde den Aargau viel kosten

Für Versicherungsprämien (inklusive Krankenkassenprämien) und Sparkapitalzinsen können im Aargau derzeit Ehegatten bzw. Partner(innen) in der Steuererklärung jährlich pauschal maximal 4000 Franken vom Einkommen abziehen. Bei Alleinstehenden sind es maximal 2000 Franken pro Jahr. Da dieser Betrag deutlich tiefer ist als die tatsächlichen Krankenkassenprämien, führt dies im Grossen Rat immer wieder zu Diskussionen. Fragen dazu stellt aktuell SVP-Grossrätin Nicole Müller-Boder. In einer Interpellation schreibt sie, die Krankenkassenprämien seien «bereits heute für viele Familien und vor allem Alleinerziehende unbezahlbar geworden». Sie führt an, die Unfallversicherung werde vom Lohn und so vom steuerbaren Einkommen voll abgezogen. Bei den viel höheren Krankenkassenprämien sei aber nur der bereits erwähnte Abzug möglich. Das sei nur ein Tropfen auf den heissen Stein, meint die Grossrätin. Von der Regierung wollte sie wissen, wie hoch die Steuerausfälle wären, wenn man die tatsächlichen Krankenkassenprämien abziehen könnte.

Ausfälle wären beträchtlich

Die Antwort liegt jetzt vor. Sie fällt ernüchternd aus. Könnte man anstelle des heutiges Pauschalabzugs die Prämien der obligatorischen Grundversicherung abziehen, wäre mit jährlichen Mindereinnahmen von rund 84 Millionen Franken je für den Kanton und die Gemeinden zu rechnen. Würden die Prämienverbilligungen mitberücksichtigt, betrügen die Mindereinnahmen «nur» je 74 Millionen Franken. Gäbe es weiter einen separaten Pauschalabzug für sonstige Versicherungsprämien und Zinsen, gäbe es weitere Mindereinnahmen, abhängig von dessen Höhe.

Wenn man künftig gar die Prämien der obligatorischen Grundversicherung und der Zusatzversicherung vollends abziehen könnte, beliefen sich die Mindereinnahmen gar auf je 104 Millionen Franken (ohne Berücksichtigung der Prämienverbilligungen) bzw. auf je 94 (zusammen also 188) Millionen Franken für Gemeinden und Kanton. Da der Kanton Aargau auch ohne eine solche Massnahme in den kommenden Jahren eine Lücke im Budget von jährlich bis 200 Millionen Franken sieht, ist es nicht weiter verwunderlich, dass er keine Ausweitung dieser Abzugsmöglichkeit plant.

Der heutige Pauschal-abzug sei einfach, argumentiert die Regierung. Ein unlimitierter Abzug für die Krankenkassenprämien wäre «auch vom Gerechtigkeits-gedanken her und aus volkswirtschaft-licher Sicht fragwürdig». Besonders beim Einbezug von Zusatzversicherungen. Sie befürchtet, der Staat würde dann faktisch «die Wahl von teuren Krankenkassen, tiefen Franchisen und teuren Zusatzversicherungen unterstützen. Bestehende Anreize, möglichst kostengünstige Prämienmodelle zu wählen, würden unterlaufen». Die heutige Limitierung des Versicherungsprämien- und Sparzinsenabzugs beim Bund und in allen Kantonen sei auch aus dieser Optik sinnvoll.