Kritiker fordert von Glarner mehr Anstand – wurde aber wegen übler Nachrede selbst schon verurteilt

Anstand, Höflichkeit und Respekt in der Politik – das forderte Reto Spörli, Musiker und Studiobetreiber aus Wettingen, am Dienstag in einem Leserbrief. Spörli hielt darin fest, in den letzten Jahren sei eine drastische Verschärfung des politischen Diskurses festzustellen – «um nicht von einer Verrohung des Umgangs zu sprechen». Insbesondere die SVP gehe ihre politischen Gegner sofort persönlich an, verunglimpfe und verhöhne sie.

Gerade Andreas Glarner eile «der Ruf eines Berufs-Provokateurs voraus, der dann aber sehr sensibel reagiert, wenn auf dem gleichen Niveau zurückgegeben wird», schrieb Spörli. Die SVP verhalte sich «jenseits von Respekt und Anstand und will sich beschweren, wenn sich das ein Grossteil der Bevölkerung und PolitikerInnen nicht mehr bieten lassen will?», hielt er fest. Reto Spörli zitierte im Leserbrief auch Sprichworte: «Man soll zuerst vor der eigenen Türe kehren» und «Wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus».

Strafbefehl landet auf Facebook
Der namentlich erwähnte Andreas Glarner reagierte prompt. Noch am gleichen Morgen, als der Leserbrief in der AZ erschien, schrieb der SVP-Nationalrat auf Facebook von der «Stunde der Heuchler». Glarner wörtlich: «Es ist schier unglaublich: Der gleiche Reto Spörli, der öffentlich über mich herzog (und dafür auch erstinstanzlich verurteilt wurde) schreibt in einem Leserbrief von Verrohung des Umgangs und es sei die SVP, die den politischen Gegner sofort persönlich angeht, verunglimpft und verhöhnt.»

Dazu postete der SVP-Hardliner eine Passage aus dem Leserbrief und den Ausschnitt eines Strafbefehls. Darin heisst es, Spörli habe sich auf Facebook der üblen Nachrede gegen Glarner schuldig gemacht. «Indem der Beschuldigte den Strafkläger in seinem Beitrag als ‹dummen Menschen›, ‹infantilen Dummschwätzer› und ‹üblen, verlogenen Profiteur› bezeichnete, bezichtigte er diesen vor anderen eines unehrenhaften Verhaltens», schreibt die Staatsanwaltschaft Baden. Er habe dies im Frühling 2017 in einer Online-Diskussion geschrieben, an der rund 25 Personen teilnahmen, heisst es weiter.

«Manchmal wähnt man sich im falschen Film», sagt Andreas Glarner. Er ergänzt, sein Kritiker sei mit Strafbefehl vom 28. Juni wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe von 1800 Franken und einer Busse von 200 Franken verurteilt worden. Die Kommentare zu seinem Facebook-Eintrag sind grossmehrheitlich positiv, Glarner erntet zum Beispiel Lob dafür, dass er die offensichtliche Doppelmoral aufdecke.

 

Spörli akzeptiert Strafe nicht
Reto Spörli bestätigt auf Anfrage, dass er wegen übler Nachrede verurteilt worden sei. «Ich habe diesen Strafbefehl aber angefochten, er ist also nicht rechtskräftig», betont der Wettinger. Ursprung der ganzen Geschichte sei die Diskussion um die Entschädigung von Parlamentariern gewesen, die Jonas Fricker mit der Publikation seiner Steuererklärung auf Facebook ausgelöst hatte. «Ich habe mich im letzten Jahr in diese Diskussion eingeschaltet und stehe inhaltlich weiterhin zu meinen Aussagen», sagt Spörli.

Ihm sei klar, dass seine Ausdrucksweise im Facebook-Post sehr schroff gewesen sei. «Aber ich wollte Herrn Glarner den Spiegel vorhalten.» Zudem habe er im Frühling 2017 selber eine Klage gegen den SVP-Nationalrat eingereicht, diese sei von der Staatsanwaltschaft allerdings nicht an die Hand genommen worden. Spörli sagt weiter: «Nachdem er den Strafbefehl auf Facebook veröffentlicht und meinen Namen dazu geschrieben hat, überlege ich mir, Herrn Glarner wegen Persönlichkeitsverletzung erneut anzuzeigen.»

Glarner noch nie verurteilt
Obwohl die Justiz in erster Instanz gegen Spörli entschieden hat, bleibt er bei seiner Haltung. «Ich stehe zu meinen Aussagen im Leserbrief, aus meiner Sicht kann es einfach nicht angehen, dass ein Politiker derart provoziert und Leute auf sehr tiefem Niveau persönlich attackiert», begründet der Wettinger. Er scheue die Auseinandersetzung mit Glarner nicht: «Irgendwann muss man hinstehen und sagen, dass diese Art der Politik und dieser Umgangston nicht akzeptabel sind.»

Glarner hält dazu fest, er sei mehrfach angezeigt worden, unter anderem wegen angeblich rassistischen Äusserungen oder vermeintlich übler Nachrede, oder ähnlichen Vorwürfen. «Ich wurde jedoch nie verurteilt, im Gegensatz zu Herrn Spörli.» Er habe keine Angst vor einer Anzeige des Kritikers, zumal dessen Aussagen auf Facebook falsch seien. Als einer der wenigen Politiker in Bern sei er keiner Lobby verpflichtet und habe keine Mandate, auf die er Rücksicht nehmen müsse. «Wie er dazu kommt, mich als Profiteur zu bezeichnen, ist mir schleierhaft.»