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Nach Brandstiftung: Täterin ist bereits seit acht Jahren in stationärer Behandlung – drei weitere drohen ihr

Es brannten die Autopneus, es brannte der Kinderwagen, ja einmal brannte sogar ein ganzes Kellerabteil. Die Bewohner eines Mehrfamilienhauses im Oberen Fricktal rätselten darüber, warum in der Liegenschaft innert weniger Wochen drei Mal Feuer ausbrach. Ende Dezember 2012 nahm die Kantonspolizei eine 25-Jährige fest. Die Mutter eines sechsjährigen Kindes wohnte selbst im Mehrfamilienhaus.

2013, an der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Laufenburg, schilderte die Angeklagte, dass sie vor einer Tat in den Keller gegangen sei, weil ihr das Bier ausgegangen war. Doch weil der Vorrat leer war, sei sie «fast durchgedreht».

Das Bezirksgericht sprach die Frau der mehrfachen Brandstiftung schuldig und verurteilte sie zu vier Jahren Gefängnis. Diese wurde zu Gunsten einer stationären Therapie und Suchtbehandlung aufgeschoben.

Suchtmittel als Selbstmedikation

Gesternnachmittag nun musste die inzwischen 34-Jährige, die damals das Feuer legte, abermals vor dem Bezirksgericht Laufenburg erscheinen. Denn nachdem das Gericht im Oktober 2018 die angeordneten stationären Massnahmen um drei Jahre verlängert hatte, stellte die Staatsanwaltschaft nun den Antrag, die stationären therapeutischen Massnahmen für die Verurteile um weitere drei Jahre zu verlängern.

Eine forensische Psychiaterin, die vor Gericht als Gutachterin auftrat, beschrieb die Verurteile als eine Person mit einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung, die Probleme habe, ihre Emotionen zu kontrollieren und in Stresssituationen zu Überreaktionen neige. Die Gutachterin schob nach:

«Sie greift zu Suchtmitteln als Selbstmedikation.»

Tatsächlich musste die Verurteilte im Mai dieses Jahres aufgrund Alkoholkonsums ins Krankenhaus eingeliefert werden, nachdem sie 2,5 Liter Bier in Anwesenheit ihrer Tochter, die zu Besuch war, getrunken hatte. Gemäss Gutachterin habe der Alkohol auf die Verurteilte eine enthemmende Wirkung, was in Kombination mit ihrer Borderline-Störung das Risiko einer erneuten Delinquenz erhöhe.

Auch einen Kinderwagen steckte sie in Brand.

Gemäss der Staatsanwältin seien aufgrund des «mittelgradigen Rückfallrisikos» aufgrund des Gutachtens die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung nicht gegeben.

Die Verurteilte beteuerte gegenüber dem Gericht, dass sie seit dem 1. Mai kein Verlangen mehr nach Alkohol gehabt habe. Ihre Aussage wird von einer entsprechenden Haaranalyse untermauert. Sie schob nach:

«Das Negative wird von der Justiz viel höher bewertet als das Positive.»

Auf die positiven Punkte – etwa, dass sie die Trennung von ihrem Freund gut verkraftete oder dass sie in einem Beruf mit einem 100-Prozent-Pensum steht – rekrutierte auch ihre Verteidigerin im Plädoyer. Sie forderte für ihre Mandantin unter anderem deswegen die bedingte Entlassung aus den stationären therapeutischen Massnahmen.

Am Freitagmorgen erhielten die Parteien das Urteil des Gerichts zugeteilt: Die stationären therapeutischen Massnahmen werden um ein Jahr verlängert.