Leistungsauftrag: Die Aargauer Regierung legt fest, welche Behandlungen die Spitäler durchführen dürfen

Inner- und ausserkantonale Kliniken und Spitäler konnten sich für Leistungsaufträge in der Akutsomatik und Psychiatrie im Kanton Aargau bewerben. Das Bewerbungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen und der Regierungsrat hat die Spitallisten 2020 verabschiedet, wie er am Montag mitteilt. Sie tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die Leistungsaufträge werden für eine Dauer von vier Jahren erteilt.

Im Leistungsauftrag ist jeweils festgehalten, welche Behandlungen eine Institution durchführen darf. Entscheidend sind zum Beispiel Fallzahlen und Kosten.

Die Details erklärt der Regierungsrat an einer Medienkonferenz am Montagmorgen.