
Lichtverschmutzung: Die Beleuchtung der Schlösser im Aargau ist eigentlich illegal
DARK-SKY SWITZERLAND
Beleuchtung seit Jahren unverändert
Die stark und wie lange die Aargauer Schlösser beleuchtet werden, war in den letzten Jahren mehrfach ein Thema im Kanton. 2014 machte die Organisation Dark-Sky Switzerland, die sich gegen Lichtverschmutzung einsetzt, diverse Vorschläge dazu. Mit den aktuellen technischen Möglichkeiten liesse sich die Schlossbeleuchtung zum Beispiel an einem Tag pro Woche ausschalten, nur zu speziellen Anlässen einschalten, mit Rücksicht auf Vogelzug oder WitteW rung regeln – und so auch Strom sparen. Museum Aargau konterte die Vorschläge. Die Schlösser seien Wahrzeichen des Kantons und verdienten eine angemessene Beleuchtung. Ausserdem steige die Gefahr von Einbrüchen oder Vandalenakten, wenn die Gebäude nicht beleuchtet würden. 2011 beantwortete der Regierungsrat einen Vorstoss zur Schlösserbeleuchtung. Ein Blick in die Antwort zeigt: Die Beleuchtungszeiten haben sich seither nicht verändert. (FH)
«Beleuchtungsanlagen, die Aussenbereiche erhellen oder Kulturgüter beleuchten, sind so einzurichten, dass sie ausserhalb ihres Bestimmungsbereichs keine störenden Immissionen verursachen.» Das ist unter Paragraf 27 im kantonalen Umweltrecht festgehalten – doch der Kanton selber missachtet diese Vorschrift. Dies zeigt die Antwort des Regierungsrats auf einen Vorstoss der GLP-Fraktion im Grossen Rat. Diese hatte der Regierung mehrere Fragen zur Lichtverschmutzung gestellt. Unter anderem wollten die Grünliberalen wissen, ob die heutige Beleuchtung von Kulturdenkmälern im kantonalen Eigentum – also Schlösser, denkmalgeschützte Kirchen, Türme usw. – den gesetzlichen Vorgaben entspreche.
In seiner Antwort listet der Regierungsrat die beleuchteten Gebäude im Kantonsbesitz und die Beleuchtungszeiten auf (siehe Tabelle). Dazu hält die Regierung fest, mit Ausnahme von Schloss Liebegg, wo die Fassadenbeleuchtung in den Jahren 2016/17 ersetzt worden sei, erfüllten die übrigen Gebäude die gesetzlichen Vorgaben nicht. Das heisst konkret: Nur gerade eines von sieben Kunstdenkmälern ist korrekt beleuchtet.
Barbara Portmann, Fraktionspräsidentin der GLP im Grossen Rat, zeigt sich auf Anfrage erstaunt über die Antwort des Regierungsrats. «Dass der Kanton bei der Beleuchtung der Schlösser seine eigenen Gesetze nicht einhält, ist aus meiner Sicht stossend», sagt Portmann. Es gehe den Grünliberalen nicht darum, nun ein vollständiges Lichterlöschen bei den Schlössern im Aargau zu verlangen, schliesslich sei die Beleuchtung etwas Schönes und wecke positive Emotionen. «Es kann aber auch nicht sein, dass der Regierungsrat den heutigen Zustand, der offenbar schon jahrelang herrscht und dem geltenden Umweltrecht widerspricht, einfach tatenlos hinnimmt», betont die Grossrätin.
In ihrem Vorstoss fragte die GLPFraktion, ob die Regierung bei der Beleuchtung der Schlösser Handlungsbedarf sehe. Dies ist offenbar nur teilweise der Fall, wie es in der Antwort heisst. Der Ersatz der Beleuchtungen für Lenzburg und Wildegg sei budgetiert und werde realisiert, wenn die Stiftungsräte die Projekte bewilligten, schreibt die Regierung. Bei den übrigen vier Objekten werde eine neue, gesetzeskonforme Beleuchtung «unter Berücksichtigung der Lebenszyklus- sowie Wirtschaftlichkeitsbetrachtung budgetiert und unter Einbezug naturschutzfachlicher Aspekte umgesetzt». Dabei werde auch eine Verkürzung und Vereinheitlichung der Beleuchtungsdauer angestrebt – dies in Übereinkunft mit den jeweiligen Nutzern.
Die komplizierte Formulierung lässt erahnen, dass es wohl länger dauern dürfte, bis alle Schlösser im Aargau gesetzeskonform beleuchtet werden. Portmann geht das zu langsam, sie fordert die Regierung auf, die heutige Situation mit Experten anzuschauen und Verbesserungen zu prüfen. Dabei gehe es einerseits um die Beleuchtungsart, andererseits auch um die Beleuchtungsdauer, die möglicherweise verkürzt werden könnte.