
Masken an der Schule, Zertifikate, Homeoffice: Die Corona-Lockerungen der Aargauer Regierung im Wortlaut
Der Bundesrat hat am Mittwoch bekannt gegeben, wie der fünfte Lockerungsschritt 2021 aussieht. Am Freitag hat die Aargauer Regierung nun nachgezogen und ihrerseits erklärt, wie es weiter geht. Nachfolgende die Medienmitteilung gekürzt im Wortlaut. Das sagt der Regierungsrat:
Zu den Beschlüssen des Bundesrats:
Der Regierungsrat begrüsst die vom Bundesrat am 23. Juni 2021 beschlossenen Lockerungen der Coronavirus-Schutzmassnahmen. Die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht und die Anpassungen in den Bereichen Gastronomie, Grossveranstaltungen, Vereins-, Sport- und Kulturaktivitäten sowie Präsenzunterricht an Höheren Fach-schulen, Fachhochschulen und Universitäten bedeuten einen grossen Schritt in Richtung Normalität.
An der Aargauer Volksschule besteht ab nächstem Montag keine Maskentragpflicht mehr.
Organisation und Ressourcen des kantonalen Krisenmanagements werden der Entwicklung der Lage entsprechend angepasst. Dabei soll die Handlungsfähigkeit im Hinblick auf eine mögliche vierte Welle gewahrt bleiben.
Um eine solche zu verhindern, braucht es unter anderem eine möglichst hohe Impfbereitschaft beziehungsweise Durchimpfung der Bevölkerung sowie die Einhaltung der nach wie vor gültigen Schutzmassnahmen und -empfehlungen.
Die Beschlüsse des Bundesrats entsprechen der Haltung und den Forderungen des Regierungsrats, insbesondere die Umwandlung der Homeoffice-Pflicht in eine Homeoffice-2 von 6 Empfehlung, die Aufhebung der Gäste-Pro-Tisch-Beschränkung in den Restaurants, die Anpassungen bezüglich Maskenpflicht sowie die Ermöglichung des Präsenzunterrichts an Höheren Fachschulen, Fachhochschulen und Universitäten. Erfreulich ist insbesondere, dass kulturelle und sportliche Aktivitäten wieder weitgehend möglich sind. Somit können auch die Vereine ihre wichtige gesellschaftliche und soziale Funktion wieder wahrnehmen.
Zur epidemiologischen Lage:
Die Lage im Gesundheitswesen hat sich per Ende Mai 2021 entspannt – dies insbesondere aufgrund der reduzierten Bettenauslastung auf den Intensivstationen (IPS).
Aufgrund der weiteren Öffnung ist mit einem Anstieg der so-zialen Kontakte zu rechnen. Gleichzeitig erhöht sich der Schutz der Bevölkerung durch das Fortschreiten des Impf-kampagne. Eine Herdenimmunität ist aber noch nicht er-reicht. Steigende Fallzahlen und das Auftreten neuer, anste-ckenderer Mutationen bleiben weiterhin ein mögliches Szenario.
Zu den Zielen der Aargauer Regierung:
Der Regierungsrat weist daraufhin, dass nach dem morgen Samstag, 26. Juni 2021, in Kraft tretenden grossen Öffnungsschritt die Impfkampagne nochmals an Bedeutung gewinnt, um eine vierte Infektionswelle mit steigenden Infektionszahlen und einer drohenden Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern; insbesondere auch im Hinblick auf verschiedene besorgniserregende Varianten (VOC) des Virus. Es braucht eine hohe Impfbereitschaft der Bevölkerung, um die angestrebten Immunitätsziele zu erreichen. Parallel dazu ist das repetitive Testen weiterzuentwickeln und die Teilnahme weiter zu vereinfachen.
Zur Maskentragpflicht an Schulen:
Der Bundesrat hat auch im Bildungsbereich weitere Lockerungsschritte beschlossen: So ist der Präsenzunterricht an Höheren Fachschulen, Fachhochschulen und Universitäten wieder im gewohnten Umfang ohne Kapazitätsbeschränkungen möglich. Somit können die Höheren Fachschulen im Aargau und die Fachhochschule Nordwestschweiz ihren Unterrichtsbetrieb unter Einhaltung von Schutzmassnahmen, insbesondere der Maskentragpflicht in Innenräumen, nach nahezu einem Jahr Unterbruch wiederaufnehmen.
Neu liegt die Zuständigkeit für Massnahmen an der Sekundarstufe II (Mittel- und Berufsfachschulen) wieder in den Händen der Kantone. Im Kanton Aargau wird die Maskentragpflicht auf dieser Stufe vorerst im Aussenbereich aufgehoben, in den Innenbereichen wird sie für die letzten Schultage vor den Sommerferien aufrechterhalten.
An der obligatorischen Volksschule hingegen fällt die Maskentragpflicht ganz weg, diese galt bis anhin noch für die Sekundartstufe I (Oberstufe) in den Innenräumen; die Maskentragpflicht kommt hier nur noch situativ für Lehrpersonen beziehungsweise Erwachsene zum Tragen, wenn diese untereinander oder zu Schülerinnen und Schülern den Abstand von 1,5 Metern über längere Zeit nicht einhalten können.
Zum Covid-19-Programm:
Die tiefen Fallzahlen führen dazu, dass sich zum Beispiel der Aufwand für das Contact Tracing merklich reduziert hat. Das Contact Tracing konnte daher einen Teil des Personals zur Bewältigung der Anfragen beim Ausstellen der Covid-Zertifikate zur Verfügung stellen.
Seit 15. Juni 2021 bis heute wurden über das kantonale Webportal rund 75’000 Impf-Zertifikate bezogen. Die Resonanz in der Bevölkerung ist grossmehrheitlich positiv ausgefallen. Die grosse Anzahl von Anfragen konnte mit Unterstützung des Contact Tracing zur Mehrzahl beantwortet werden. Noch offene Anfragen werden bis Ende Juni abgearbeitet. Alle Informationen zu den verfügbaren Zertifikaten finden sich unter www.ag.ch/covid-zertifikat.
Genesen-Zertifikate können direkt beim Bundesamt für Gesundheit bezogen werden. Rund 3’600 Personen haben dieses Angebot genutzt. Für Getestet-Zertifikate haben sich bis heute rund 200 dezentrale Aussteller (Arztpraxen, Apotheken und Labore) über den Kanton AG beim Bund registriert. Diese stehen voraussichtlich ab Ende Juni zu Verfügung.
Zur flexiblen Impfangeboten:
Im Kanton Aargau wurden bisher 320’967 Erstimpfungen und 216’393 Zweitimpfungen durchgeführt. Für Impftermine im Kanton Aargau gibt es keine Wartezeiten mehr.
Ab nächster Woche stehen neue Angebote zur Verfügung. Die Impfzentren stellen auf einen Walk-in-Betrieb um. Das heisst, Impfungen in allen Impfzentren sind ohne vorgängige Registrierung möglich.
Ab dem 28. Juni 2021 ist dies zeit-gleich auch in 50 Apotheken im Aargau möglich.
Im Juli und August sind zudem Impfungen bei ausgewählten Filialen von Migros und Coop möglich.
Jugendliche von 12 bis 17 Jahren können sich weiterhin nur in den Impfzentren des Kantonsspitals Aarau in Aarau und des Kantonsspitals Baden in Baden impfen lassen.
Zum Testen:
Alle Betriebe mit Firmensitz im Kanton Aargau und mindestens fünf testwilligen Mitarbeitenden können beim repetitiven Testen mitmachen. Mittlerweile tun dies 376 Betriebe. Auch bei 144 Schuleinheiten, in 29 Pflegeheimen sowie in 19 sozialmedizinischen Institutionen finden regelmässige Tests statt. Bislang haben sich rund 33’000 Einzelpersonen für das repetitive Testen angemeldet. Insgesamt wurden rund 15’400 Pools (Mischproben) getestet. Die Positivitätsrate lag stets unter 0.1 Prozent. Das Projekt arbeitet an der Vereinfachung der Prozesse, um das repetitive Testen ausweiten zu können.
Zu Pilotveranstaltungen:
Im Kanton Aargau wurden drei unterschiedliche Pilotveranstaltungen bewilligt (Schwingfest, Management Symposium und Konzert). Alle drei Veranstaltungen fanden in der zweiten Junihälfte statt. Die Veranstalter wurden bei der Erarbeitung und Umsetzung der Schutzkonzepte begleitet und be-ratend unterstützt. Insbesondere für den Bereich der Zutrittskontrolle sowie für den Bereich „Testen vor Ort“ konnten im Hinblick auf kommende Grossveranstaltungen wert-volle Erfahrungen gesammelt werden, was Platzverhältnisse und Personalbedarf angeht. Der Kanton zieht eine positive Bilanz über die Pilotphase für künftige Veranstaltungen.
Veranstaltungen ab 1’000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung. Unabhängig davon, ob eine Grossveranstaltung mit oder ohne Schutzschirm beantragt wird, steht den Veranstaltern ab 4. Juni 2021 ein Gesuchportal zur Verfügung: www.ag.ch/grossveranstaltungen. Im Kanton Aargau besteht zudem seit Anfang Mai die Möglichkeit, dass lokale und regionale Veranstaltungen und Projekte von einer finanziellen Unterstützung profitieren können, falls deren Durchführung aufgrund der Covid-19-Pandemie zu einem nachweisbaren Verlust geführt hat. Mit dieser kantonalen Defizitgarantie will der Regierungsrat auch kleineren Veranstaltungen eine Planungssicherheit verschaffen.