
Massentests im Aargau sind definitiv freiwillig – die 9 wichtigsten Fragen und Antworten dazu
Nach den Sportferien sollen im Aargau in 100 Schulklassen die wöchentlichen Coronamassentests starten. Dies stösst bei einigen Eltern auf Ablehnung, wie der Regionalfernsehsender «Tele M1» berichtete. In anderen Kantonen gab es auch offenen Widerstand. Zumindest bestehen aber noch zahlreiche Unklarheiten. Die AZ erklärt, was bei den geplanten Massentests gilt.
1) Der Kanton Zug erklärt Massentests an den Schulen für obligatorisch, wer sie verweigert, dem droht ein Schulverbot – wie ist das im Aargau?
Im Aargau sind die Massentests freiwillig, wie der Kanton am Freitag mitteilte. Dabei soll es trotz der Testpflicht im Nachbarkanton auch bleiben: «Gerade der Wiederholungscharakter beim repetitiven Testen spricht für die Freiwilligkeit», teilt das Gesundheitsdepartement am Montag auf Nachfrage mit.
2) In welchem Fall kann jemand im Aargau zu einem Coronatest gezwungen werden?
Geäss Epidemiengesetz kann eine ansteckungsverdächtige Person verpflichtet werden, sich ärztlich untersuchen zu lassen und sich Proben entnehmen zu lassen. Die kantonalen Behörden können medizinische Überwachung, Quarantäne, Isolation oder ärztliche Untersuchung zwangsweise durchsetzen. Bei Testverweigerung erfolgen Quarantäne und evtl. weitere Massnahmen wie zum Beispiel das Testen der Kontaktpersonen.
3) Sind bei einem Ausbruch an einer Schule, wie zum Beispiel letzte Woche in Mellingen, die Tests für Lehrpersonen und Schüler obligatorisch?
Der Kanton berücksichtige die aktuellen Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit, hält Kantonsärztin Yvonne Hummel fest. In jeder Situation werde eine Einzelfallbeurteilung vorgenommen, dabei würden Punkte wie die Anzahl der erkrankten Personen mit oder ohne Mutation sowie die Verteilung innerhalb der Klasse und der Schule berücksichtigt. Welcher Personenkreis im Rahmen eines Ausbruchs getestet wird, werde stets «situativ und basierend auf den vorliegenden Informationen entschieden».
4) Was passiert, wenn jemand einen obligatorischen Coronatest verweigert?
Obligatorische Tests waren bisher gemäss Gesundheitsdepartement «nur im Rahmen von Ausbruchsabklärungen insbesondere in Zusammenhang mit Mutationen nötig». Bei einer Testverweigerung wird Quarantäne angeordnet, dazu können weitere Massnahmen ergriffen werden, wie beispielsweise das Testen von Kontaktpersonen.
5) Eltern kritisieren die Tests in Mellingen, als Schülern die Proben mit Stäbchen aus der Nase entnommen wurden. Finden die Massentests nach den Ferien auch so statt?
Nein, bei den Massentests in den rund 100 Klassen, die im Aargau geplant sind, kommen Spucktests zum Einsatz. Dabei geben die Jugendlichen eine Speichelprobe ab, die später in einem Labor analysiert wird.
6) In der Mitteilung am Freitag war von Schnelltests die Rede. Warum setzt der Kanton nicht auf diese Lösung?
Der Begriff Schnelltests in der Mitteilung war falsch, wie das Gesundheitsdepartement auf Nachfrage mitteilt. Zum Einsatz kommen Spucktests, die im PCR-Verfahren ausgewertet werden. Speichel-Schnelltests sind noch nicht validiert.
7) Die Spucktests sollen nicht einzeln, sondern als Pool analysiert werden. Wie viele Tests werden bei dieser Methode zusammen ausgewertet?
In der Regel wird ein Pool aus einer Klasse bestehen. Je nach Situation (Grösse der Schule, der Klassen etc.) sind laut Gesundheitsdepartement auch andere Pool-Definitionen möglich.
8) Warum setzt der Kanton auf Pool-Tests, welche Vorteile hat diese Lösung?
Das Pooling reduziert die Kosten der wöchentlichen Tests deutlich gegenüber der Einzelanalyse. Wenn ein Pool ein positives Resultat aufweist, werden die beteiligten Personen nochmals einzeln getestet.
9) Was passiert mit einer Schülerin oder einem Lehrer, die bei einem Massentest positiv auf Corona getestet werden?
Wird eine Person im Rahmen der Massentests positiv auf das Coronavirus getestet, werden laut Kantonsärztin Yvonne Hummel die üblichen Isolations- und Quarantänemassnahmen angewendet.