
Massentests sind nach den Sommerferien nicht möglich – die Maskenpflicht an den Schulen wird dennoch aufgehoben
«Das repetitive Testen an Schulen geht nach den Sommerferien weiter. Dies ist gerade nach den Ferien aufgrund der Auslandreisen und vielseitigen sozialen Kontakten besonders wichtig und von Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Kanton empfohlen.» Das steht auf der Website des Kantons – doch Massentests in Aargauer Klassen sind beim Schulbeginn am kommenden Montag gar nicht möglich.
Wie der «Blick» berichtet, fehlen die benötigten Materialien für die Spucktests. Diese könnten erst Mitte August geliefert werden, deshalb sei der Aargau mit Schulbeginn eine Woche früher besonders betroffen. Schon im Juli mussten die repetitiven Tests im Aargau zwei Wochen lang unterbrochen werden, weil die Herstellerfirma verunreinigte Testkits zurückrief. Vor einer Woche sagte Andreas Obrecht, der Leiter des Covid-19-Programms im Aargau, allerdings, die Kits seien inzwischen ausgetauscht und Tests wieder möglich.
Massentests an Schulen frühestens am 16. August möglich
Diese Aussage war zu optimistisch, wie eine Nachfrage der AZ beim Gesundheitsdepartement zeigt. «Die Vorbereitungen für die Wiederaufnahme und Ausweitung des repetitiven Testens vor allem in den Schulen wurden gestoppt, als das Bundesamt für Gesundheit uns informiert hat, dass die Testkits des Lieferanten Disposan nicht verwendet werden dürfen», sagt Sprecherin Maria Gares.
Auf andere Lieferanten von Testmaterial kann der Aargau laut Gares nicht ausweichen. Nach derzeitigen Informationen sei «eine Wiederaufnahme des repetitiven Testens frühestens am 16. August wieder möglich», teilt die Sprecherin mit. Nach Informationen der AZ war geplant, alle Schulen im Aargau zu verpflichten, nach den Ferien Speicheltests anzubieten. Simone Strub, Sprecherin des Bildungsdepartements, teilt auf Anfrage jedoch mit, eine solche Verpflichtung sei nicht vorgesehen.
Maria Gares vom Gesundheitsdepartement hält fest: «Es wäre aus epidemiologischer Sicht sehr sinnvoll gewesen, wenn möglichst viele Schulen hätten mitmachen können.» Der Kanton wäre laut Gares für das verstärkte repetitive Testen in Schulen, Betrieben, Heimen und anderen Institutionen vorbereitet gewesen.
Schulleiter-Präsident rechnete mit Verschärfung – doch jetzt wird gelockert
Dazu kommt es nun wegen Lieferproblemen nicht. Und mehr noch: Im Vergleich zu den letzten Schultagen vor den Ferien gibt es an den Schulen sogar eine Lockerung. Für die Sekundarstufe II – also die Kantons- und Berufsschulen – gilt laut Simone Strub, Sprecherin des Bildungsdepartements, eine neue Weisung. «Auch auf dieser Stufe entfällt, wie vor den Sommerferien angekündigt, aufgrund der letzten Öffnungsschritte die Maskentragpflicht.» Freiwillig könne auch an Kantons- und Berufsschulen jederzeit eine Maske getragen werden.
Noch letzte Woche sagte Covid-19-Kampagnenleiter Andreas Obrecht, derzeit würden Tests für alle Schülerinnen und Schüler oder eine zweiwöchige Maskenpflicht nach den Ferien geprüft. Philipp Grolimund, Präsident des kantonalen Schulleiterverbandes, hielt mit Blick auf den nahenden Schulstart fest: «Wir würden uns nicht wundern, wenn wir bald Infos zu einer Verschärfung bekämen.» Damals wollte sich das Bildungsdepartement noch nicht zu den Coronaregeln äussern, die nach den Sommerferien an Aargauer Schulen gelten.
Auch geimpfte Lehrpersonen müssen weiter Masken tragen
Die Schulen wurden und werden auf laut Strub auf den üblichen Kanälen – insbesondere auf dem Schulportal – über die geltenden Weisungen orientiert. Dort wird auf die Aufhebung der Maskenpflicht an Kantons- und Berufsschulen hingewiesen, die aber nur für Schülerinnen und Schüler gilt. Lehrpersonen müssen im Schulhaus weiterhin eine Maske tragen oder im Klassenzimmer eine Schutzscheibe installieren, «wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern für längere Zeit nicht eingehalten werden kann».
Diese Regel gilt laut Strub «ohne Differenzierung, ob jemand geimpft ist oder nicht, für alle Lehrpersonen». Die Vorgabe dürfte gemäss ihrer Einschätzung aber nur in Ausnahmefällen zum Tragen kommen, «da der Abstand von 1,5 Metern zwischen Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern in der Regel problemlos eingehalten werden kann».