
Medizinisches Cannabis: Der Aargauer Regierungsrat befürwortet Verwendung als Heilmittel
Hofmann: Cannabis-Konsum für Erwachsene straffrei
Parallel zur Arzneimittel-Debatte wird auch über straffreien Cannabis-Konsum diskutiert. Justizdirektor Urs Hofmann sagte der AZ schon 2017: «Ich befürworte eine Gesetzesänderung, die für volljährige Personen zu einer Straffreiheit des Cannabis-Konsums führt.» Damit würde die Busse von 100 Franken entfallen, wenn jemand über 18 Jahre beim Kiffen erwischt wird. (az)
Bis heute ist in der Schweiz nur ein einziges Cannabisarzneimittel heilmittelrechtlich zugelassen. Deshalb laufen medizinische Behandlungen auf Cannabisbasis mehrheitlich über Ausnahmebewilligungen des Bundes.
Bedingung ist etwa, dass jemand an einer meist unheilbaren Krankheit leidet, das Leiden so gemildert wird, andere Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind und so dem Patienten eine unabhängigere Lebensweise ermöglicht werden kann.
Allerdings gab es von 2012 bis 2018 gesamtschweizerisch bereits 7575 Erstbewilligungen – jährlich steigend – was nicht mehr dem Ausnahmecharakter entspricht. Dazu dürften etliche Patienten illegal Cannabis anwenden. So steht es in einem Bericht des Bundesrates. Er liefert diesen als Begründung für seinen Antrag, Cannabisarznei zuzulassen.
Wenn dieser Antrag im Parlament durchkommt – danach sieht es nach Bekanntwerden der zustimmenden Stellungnahme auch der Aargauer Regierung aus –, wird Cannabisarznei künftig wie andere medizinisch verwendete Betäubungsmittel (z. B. Morphin, Methadon, Kokain) der Kontrolle von Swissmedic unterstellt.
Der Bundesrat will diese zudem von der Tabaksteuerpflicht befreien. Nicht Teil der Vorlage ist die Vergütung durch die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP). Der Bundesrat hat aber das Departement des Innern beauftragt, die Finanzierung einer mindestens teilweisen OKP-Vergütung zu prüfen. Die Aargauer Regierung begrüsst diese Abklärung, «um auf Basis dieser Erkenntnisse eine Vergütung durch die OKP zu klären».
Aargauer Regierung: Interesse ist stark gestiegen
Das Interesse an der medizinischen Anwendung von Cannabis und die Zahl der behandelten Patientinnen und Patienten sei auch als Folge zahlreicher Berichte über erfolgreiche Behandlungen stark gestiegen, schreibt die Aargauer Regierung. Solche Arznei sollen künftig mit möglichst wenig Bürokratie kranken Menschen zugänglich gemacht werden.
Unabhängig davon solle Cannabis für nicht-medizinische Zwecke unverändert im Verzeichnis der verbotenen Substanzen bleiben. Der Regierungsrat erachte «die Umteilung von Cannabisarzneimitteln vom Verkehrsverbot zu den kontrollierten, beschränkt verkehrsfähigen Betäubungsmitteln als sachgerecht», hält er fest. Er ist deshalb damit grundsätzlich einverstanden.
Polizeikontrolle: Brauchen Patienten ein Dokument?
Er schlägt aber vor, die Anwendungsmöglichkeiten bei Krankheiten, die nicht in Zusammenhang mit einer Abhängigkeit stehen, zu präzisieren. Und noch etwas: Bei Polizeikontrollen könne die Unterscheidung legaler Cannabisarzneimittel von illegalem Drogenhanf schwierig sein. Es würde die Polizeiarbeit erleichtern, findet die Aargauer Regierung, wenn solche Patienten die Berechtigung zu solcher Arznei mit einem Dokument belegen könnten.