Mörder Kris V. aus Gefängnis entlassen – «nur noch geringes Gefährdungsrisiko für Dritte»

Als Grund für die Entlassung nennt das Familiengericht Baden in einer Mitteilung die erzielten Therapiefortschritte. Kris V. werde „nur noch geringes Gefährdungsrisiko gegenüber Dritten“ attestiert.

Das Gericht verbindet den Entscheid mit Auflagen: V. muss sich weiter psychotherapeutisch behandeln lassen. Ein Beistand betreue ihn weiterhin eng.

17-Jährige getötet
Der Mägenwiler hatte 2009 als Minderjähriger in Sessa TI die 17-jährige Vietnamesin Boi mit einem Holzscheit erschlagen. Das Jugendgericht Baden verurteilte ihn 2013 wegen Mordes zu 4 Jahren Gefängnis und einer geschlossenen Unterbringung, der Höchststrafe im Jugendrecht.

Weil die jugendstrafrechtlichen Massnahmen bis zum Erreichen des 22. Altersjahres befristet sind, wurde Kris V. 2015 auf Antrag der Jugendanwaltschaft fürsorgerisch untergebracht. Er kam in die Psychiatrische Klinik Königsfelden in Windisch, von wo er Ende Mai 2016 flüchtete. Knapp eine Woche später spürten deutsche Polizisten ihn in der Nähe von Stuttgart in der Kleinstadt Asperg auf. Er liess sich widerstandslos festnehmen. Seither war er in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg untergebracht. Er kämpfte bis vor Bundesgericht dafür, die Unterbringung zu beenden oder nach Königsfelden zurückverlegt zu werden. Das lehnten die Bundesrichter Ende 2016 in einer öffentlichen Beratung ab.