
Müssen wir künftig zur Steuererklärung nur noch den Lohnausweis einreichen?
Bald flattert wieder das Couvert mit den Unterlagen für die neue Steuererklärung in Haus. Wer bis dann die Belege dafür noch nicht beisammen hat, muss das rasch nachholen. Je nachdem, wie viele Belege man geltend machen will, geht am Schluss ein dickes Couvert zur Post. Aber muss das überhaupt sein?
Drei FDP-Grossräte (Sprecher Gabriel Lüthy) wollen genau das wissen. Mit einem Postulat wollen sie die Regierung prüfen lassen, ob natürliche Personen künftig nicht auf das Einreichen von Belegen bei der Steuererklärung und der physischen Freigabequittung verzichten können.
Dies, weil ein überwiegender Teil der Steuerpflichtigen jährlich vergleichbare Werte von Einkünften und Ausgaben in der Steuererklärung hat. «Es wäre eine Erleichterung für die Steuerpflichtigen und eine Vereinfachung für die Steuerämter, wenn die jährlich wiederkehrenden Belege nicht mehr direkt eingereicht werden müssen», argumentieren die drei Grossräte. Sollten sich die Werte gegenüber dem Vorjahr wesentlich verändert haben, solle oder könne die Steuerbehörde die Belege bei den Steuerpflichtigen einfordern.
Arbeitsgruppe überprüft bereits das ganze Veranlagungsverfahren
Dass das Veranlagungsverfahrens der natürlichen Personen erneuert werden soll, habe man bereits erkannt, antwortet jetzt die Regierung. Eine gemischte Arbeitsgruppe mit Kantons- und Gemeindevertretern hat bereits den Auftrag, «das Veranlagungsverfahren bei den natürlichen Personen grundsätzlich zu überprüfen und Optimierungspotenzial zu evaluieren». Ziel sei, die Prozesse durchgängig zu gestalten sowie weiter zu digitalisieren und zu automatisieren. Es sollen Möglichkeiten evaluiert werden, das Ausfüllen der Steuererklärung zu vereinfachen und die Steuerpflichtigen dabei gezielt zu unterstützen. Das Prüfverfahren soll aufgrund von Plausibilitäten und Erfahrungswerten durchgeführt werden; die Steuerfachpersonen bearbeiten künftig vornehmlich die anspruchsvolleren Dossiers und nehmen die Qualitätssicherung wahr.
Teilweiser oder ganzer Verzicht auf Belege wird geprüft
Im Zusammenhang mit einer neuen Prüfmethodik werde auch geprüft, so die Regierung weiter, «ob generell oder teilweise auf die Belege verzichtet werden kann, wie dies heute im Kanton Bern der Fall ist». Ein Verzicht auf die Belege würde das Dokumenten-Handling für Steuerpflichtige und Verwaltung deutlich reduzieren. Allerdings müsse die rechtskonforme und rechtsgleiche Prüfung der Dossier durch eine ausgefeilte Systemunterstützung sichergestellt sein. Dies bedeute auch, «dass die Steuerbehörde die Befugnis haben muss, bei Unstimmigkeiten in der Selbstdeklaration die Belege nachverlangen zu können».
Lohnausweis wird aber auf jeden Fall miteingereicht werden müssen
Der Lohnausweis als wichtigste Grundlage der Steuererklärung wäre in jedem Fall einzureichen; die elektronische Übermittlung desselben wäre ein wichtiger Schritt für ein digitales Steuerdossier. Auch soll den Steuerpflichtigen die Möglichkeit geboten werden, ihre Steuerangelegenheiten über ein sicheres e-Portal vollständig digital abwickeln zu können.
So läuft es im Kanton Bern
Der Kanton Bern hat eine Regelung eingeführt, bei welcher Belege mit Ausnahmen (Lohnausweis, Rückerstattung ausländische Quellensteuer, Lotteriegewinne, Bezüge/Einzahlungen 2. und 3. Säule) nicht mehr eingereicht werden müssen. Zudem kann die Steuererklärung vollständig elektronisch erstellt, freigegeben und eingereicht werden, wobei das Einsenden der physischen Freigabequittung entfällt. Zudem beinhaltet die bernische Regelung, dass Belege elektronisch direkt vom Mobiltelefon per SMS eingereicht werden können.