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An der Gemeindeversammlung war der Rückweisungsantrag am Ende chancenlos

Zwei Gemeindestrassen, der Blumenweg und die Elfenaustrasse, müssen saniert werden. Soweit unbestritten. Doch wer übernimmt die Kosten von brutto 1,3 Millionen beziehungsweise 570’000 Franken? Das war an der Gemeindeversammlung am Freitag die Gretchenfrage. Gemäss Antrag des Gemeinderats soll das die Gemeinde als Besitzerin tun. Michael Fretz stellte namens der FDP Muhen einen Rückweisungsantrag.

Fairness und Rechtsgleichheit gefordert

Er verwies auf Strassenprojekte aus früheren Zeiten, bei denen die Anrainer bei der Sanierung zur Kasse gebeten wurden, Beispiel Schwabistalstrasse. Und er verlangt vom Gemeinderat eine Klärung der Rechtslage im Sinne von Fairness und Rechtsgleichheit, bevor die beiden Kredite wieder an die Gemeindeversammlung kommen.

Fretz möchte die Frage, bei der man geteilter Meinung sein könne, «von Profis klären lassen». Sein Antrag rief weitere Votanten auf den Plan. Weil der Gemeinderat vor 15 Jahren die Grundbesitzer an der Schwabistalstrasse zur Kasse gebeten hat, seien die nun «die Lackierten», sagte Bruno Kern.

Begründet ein Gehweg einen Sondervorteil?

Jörg Kaufmann, damaliger Gemeinderat, versuchte eine Klärung vorzunehmen und brachte den Begriff des wirtschaftlichen Sondervorteils in die Diskussion ein. Einen solchen hätten die Anwohner der Schwabistalstrasse gehabt, denn sie erhielten etwas, das sie vorher nicht gehabt hätten: einen Gehweg. Deshalb die Beiträge der Grundeigentümer. Ausbau, nicht nur Sanierung. Eine Abklärung, wie sie die FDP fordere, lohne sich vom Aufwand her kaum, meinte Kaufmann. Zeitlich und finanziell.

Indirekte Kostenbeteiligung wegen Enteignung

Mit Silvio Hunziker meldete sich nun ein Grundbesitzer am Blumenweg zu Wort. «Wir wurden alle enteignet und erhielten keine Entschädigung; ich musste sieben Quadratmeter abtreten», sagte er. Gemeindeammann Andreas Urech bestätigte diese Aussage.

Der Grund: Die Strasse soll von aktuell zwischen 4 und 4,5 Metern Breite auf 4,3 bis 4,8 Meter verbreitert werden; auch die Randabschlüsse brauchen Land. Sondervorteil? Ein Trottoir gibt’s nicht.

Versammlung will Sanierung, keine Rückweisung

Das Verdikt der Versammlung – fürchteten die Anrainer von Blumenweg und Elfenaustrasse bei einer Rückweisung zur Abklärung, auch zur Kasse gebeten zu werden? – war letztlich klar. Der Rückweisungsantrag unterlag mit 16 gegen 56 Stimmen.

Damit können, wenn kein Referendum gegen den Entscheid der Gemeindeversammlung zu Stande kommt, die beiden Strassen im nächsten Jahr saniert werden, Erneuerung der Wasserleitungen und Anpassung des Elektrizitätsnetzes inbegriffen. Beim Blumenweg wird mit einer Bauzeit von acht Monaten gerechnet, bei der Elfenaustrasse sind es fünf Monate.