Nach 23 Jahren: Der Aargau hat wieder eine N1

In den 1960er-Jahren wurden die ersten Autobahn-Teilstücke im Aargau gebaut, fortan durchzog die Nationalstrasse 1 den Kanton. Im Dezember 1996 wurde aus der N1 die A1. Diese Umbenennung ging auf einen Entschluss der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten, der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft, der nationalen Verkehrsinformationszentrale in Genf und des Bundesamts für Polizeiwesen (BAP) zurück. Das «A» stehe für Autobahn und sei europakompatibel, lautete die Begründung.

Heute, gut 23 Jahre später, hat der Aargau wieder eine N1. Die Zubringerstrecke zwischen Aarau und Hunzenschwil, welche die Kantonshauptstadt mit der Autobahn verbindet, trägt seit dem 1. Januar offiziell diesen Namen. «Die neue N1 verbindet das bestehende Autobahnnetz zwischen dem Anschluss Aarau Ost (A1) mit dem Zentrum der Stadt Aarau auf einer Länge von 5,35 Kilometern», heisst es im Faktenblatt des Bundesamts für Strassen (Astra).

Polizei macht keine Vignetten-Kontrollen

Die «Nationalstrassenstrecke N1» wird als «vierspurige Autobahn mit Pannenstreifen» beschrieben. Offiziell gilt der Abschnitt nun als «Nationalstrasse 2. Klasse» und ist neu auch vignettenpflichtig. Darauf weisen neue Schilder hin, die seit einigen Tagen an den bestehenden grünen Autobahntafeln angebracht sind.

Trotz der Änderung legt die Kantonspolizei Aargau keinen besonderen Fokus auf mögliche Vignettensünder auf dem Teilstück. «Wir überprüfen im Rahmen der üblichen Verkehrskontrollen, ob die Lenker die Vignette angebracht haben, führen aber keine speziellen Kontrollen durch», sagt Kommunikationschef Roland Pfister auf Anfrage.

Er geht davon aus, dass heute schon die meisten Automobilisten auf dem Zubringer mit Vignette unterwegs sind. Ausserdem liege der Fokus der Kantonspolizei darauf, Raser und Personen aus dem Verkehr zu ziehen, die in nicht fahrfähigem Zustand am Steuer sitzen.

Vignettenpflicht gilt auf dem umbenannten Autobahnzubringer deshalb, weil seit Anfang Jahr der Bund für die Strasse verantwortlich ist. Im Rahmen des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF)wurden auf den 1. Januar rund 400 Kilometer Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz überführt.

Betroffen von der Änderung, die offiziell als neuer Netzbeschluss bezeichnet wird, ist auch die bisherige T5. Daher ist nun nicht mehr das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt, sondern das Bundesamt für Strassen für den Unterhalt der Strecke verantwortlich.

Bund muss Unterhalt und Wildtierbrücke zahlen

Die Übernahme der Strasse durch den Bund war schon im Jahr 2013 vorgesehen. Um dies zu finanzieren, hätte der Preis der Autobahnvignette damals von 40 auf 100 Franken erhöht werden sollen. Gleichzeitig hätte die T5 in A32 umbenannt werden sollen.

Doch das Stimmvolk lehnte die Erhöhung ab, die T5 blieb damit vorerst im Besitz des Kantons Aargau. Dieser führte noch im vergangenen Spätsommer Belagsreparaturen auf dem Zubringer durch.

Künftig ist der Bund für den Unterhalt der Strasse verantwortlich, für den Kanton fallen keine Kosten mehr an. Dadurch wird der Aargau finanziell entlastet – und auch ein weiteres kostspieliges Projekt geht an den Bund über: Eine seit mehreren Jahren geplante Wildtierüberführung, die je nach Schätzung zwischen 7,5 und 10 Millionen Franken kostet, hat der Kanton bisher nicht realisiert. Auch die Kosten für dieses Bauwerk trägt künftig der Bund.