Nach Konkurs: Das Inventar des Circus-Nock wird verkauft – doch viele Gläubiger gehen leer aus

Bereits wenige Tage nachdem der Circus Nock sein Aus publik gemacht hatte, eröffnete das Bezirksgericht Laufenburg Mitte Mai den Konkurs. Auf den Schuldenaufruf durch das Konkursamt Brugg meldeten sich rund 50 Gläubiger und machten ihre Forderungen gegenüber der konkursiten Circus Nock AG geltend.

Insgesamt beliefen sich die Forderungen auf rund eine halbe Million Franken. Schon damals war klar, dass der Erlös aus der Konkursmasse nicht ausreichen würde, um die Forderungen zu decken.

«Das Inventar wird als Ganzes verkauft»

Nun sagt der zuständige Konkursbeamte Patrick Ammann, dass es im Fall der Circus Nock AG keine Versteigerung des Inventars geben wird. «Das Inventar wird als Ganzes verkauft, da wir ein Angebot von einem Akteur aus der Unterhaltungsbranche haben.» Über das Kaufangebot, das «zwischen 20 und 25 Prozent der offenen Forderungssumme deckt», sei man nicht unfroh, sagt Ammann. So müsse man keinen Termin für eine Versteigerung ansetzten und spare die Vermittlungsgebühren ein.

«Zudem besteht nicht die Gefahr, dass wir auf einzelnen Posten sitzen bleiben, denn das Kaufangebot bezieht sich auf die komplette Konkursmasse», sagt Ammann. Um wen es sich beim Interessenten handelt, will Ammann nicht sagen.

Rückstände der Circus Nock AG sind auch beim Vermieter seines Winterquartiers aufgelaufen. Bei diesem handelt es sich gemäss Grundbuchamt um Franz Nock, der über viele Jahre den Zirkus führte, bevor seine Töchter Franziska und Alexandra Nock die Leitung des Familienunternehmens übernommen haben.

Franz Nock hat Retentionsrecht geltend gemacht

Im Zuge des Konkursverfahrens hat Franz Nock sein Retentionsrecht gegenüber der konkursiten Circus Nock AG geltend gemacht, sagt Ammann auf Nachfrage. Gemäss Mietrecht gibt das Retentionsrecht dem Vermieter von Geschäftsräumen die Möglichkeit, bewegliche Sachen, die sich in den vermieteten Räumen befinden und zu deren Einrichtung oder Benutzung gehören, zurückzuhalten – es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Faustpfandrecht.

«Die pfandgesicherten Forderungen werden nach der Verwertung zuerst bedient», sagt Ammann. Weil zu der Pfandmasse etwa mehrere Fahrzeuge und das Chapiteau gehören, «wird ein grosser Teil aus der Konkursmasse dazu verwendet, die ausstehende Miete zu begleichen», so Ammann.

Einen Zeitraum, in dem das Chapiteau Fahrzeuge in die Hände eines neuen Besitzers übergehen, kann Ammann nicht nennen. Grund hierfür ist unter anderem, dass die Unfallversicherung erst noch Berechnungen anstellen müsse, damit die offenen Lohnforderungen festgelegt werden können. Klar ist jedoch, dass es kaum reichen wird, alle Forderungen aus der ersten Konkursklasse – hierzu gehören neben Lohnforderungen auch Pensionskassenbeiträge – zu begleichen, so Ammann.