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Naiv, ahnungslos und mehrfache Verwaltungsrätin: Eine 45-Jährige muss sich wegen Geldwäscherei verantworten

Naiv, ahnungslos und mehrfache Verwaltungsrätin: Eine 45-Jährige muss sich wegen Geldwäscherei verantworten

Ein Darlehen von 300’000 Franken und der Ex-Mann spielen in der Anklageschrift gegen eine 45-Jährige eine zentrale Rolle.

Rosmarie Mehlin

Das Bezirksgericht Zurzach befindet sich im Rathaus in Bad Zurzach.

Sandra Ardizzone

Vor 30 Jahren war Roland (alle Namen geändert) verhaftet und später zu 17 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden: Er hatte mehr als 100 Kilo Kokain aus Brasilien in die Schweiz eingeführt. Wegen guter Führung war er vorzeitig entlassen worden. 2006 – nunmehr 59-jährig – hatte der geläuterte Roland von einer erneuten Reise nach Südamerika kein Koks, sondern die 29 Jahre jüngere Joana mitgebracht und hier geehelicht. Sie lernte Deutsch und arbeitete als Reinigungskraft, während ihr Gatte in der Immobilienbranche grosse Geschäfte abwickelte. 14 Jahre waren die beiden verheiratet, seit einem Jahr sind sie geschieden.

Nun sass Joana, beschuldigt der Geldwäscherei, in Zurzach vor Einzelrichter Cyrill Kramer. Ihr Anwalt hatte Roland als Zeugen aufgeboten. «Mehr oder weniger weiss ich warum», meinte der rüstige 74-Jährige. Allerdings verstehe er das mit der Geldwäscherei nicht. Damit war Roland nicht allein: Auch der Anwalt sah seitens des Staatsanwaltes weit und breit keinen Nachweis auf Geldwäscherei.

In der Anklageschrift gegen Joana spielte vor allem Roland eine zentrale Rolle. Der war im März letzten Jahres wegen Misswirtschaft und Unterlassen der Buchführung zu einer bedingten Geldstrafe und 1200 Franken Busse verurteilt worden. Als Gründer und Inhaber einer Immobilien AG hatte er 2012 zunächst grosse Gewinne erzielt, danach das Unternehmen ausgehöhlt, was 2018 zum Konkurs führte.

Ex-Mann hat Angeklagte in Verwaltungsrat gesetzt

Besagte Immobilien AG war nicht das erste und nicht das letzte von Rolands lukrativen Unternehmen mit Joana im Verwaltungsrat. Es ist auch gegenwärtig noch der Fall bei Liegenschaften in Baden und in Bad Zurzach, die sich aktuell in Rolands Portefeuille befinden. Auf die Frage des Richters ob sie als Verwaltungsrätin ab und zu Einblick nehme in die betreffenden Objekte, schüttelt die 45-Jährige den Kopf. «Sie sollten sich bei ihrem Anwalt mal informieren, was ein Verwaltungsrats-Mandat bedeutet», rät Kramer ihr.

Tatsächlich lag da der Hase im Pfeffer. Joana, die heute als Hilfs-Pflegekraft arbeitet, hatte Roland blind vertraut und immer wieder Dokumente unterschrieben ohne zu wissen, worum es ging. Zur Anklage gegen sie hatten konkret 300’000 Franken geführt. Diese Summe hatte Roland – einem Wunsch seiner Frau entsprechend – im Januar 2012 auf Joanas Privatkonto überwiesen. Am Tag darauf hatte sie das Geld in ihr Heimatland transferiert und dort damit einen Wohnungskauf finanziert.

Wie der Anklageschrift zu entnehmen ist, war das Geld als Darlehen verbucht, allerdings ohne schriftlichen Vertrag und Sicherstellung. Offenbar war solches in den Kreisen rund um Rolands Unternehmen gang und gäbe. Jedenfalls war Ende 2012 von einer GmbH in derselben Art ein Darlehen von 320’000 Franken auf Joanas Konto überwiesen worden, worauf diese die 300’000 Franken an Rolands Immobilien AG zurückbezahlte.

In seinem Plädoyer streifte der Verteidiger kurz Rolands Geschäftsgebaren:

«Administrativ war es eine Katastrophe. So wie früher Viehhändler agierten, hat er Geschäfte mit einem Handschlag besiegelt – absolut nichts was darüber hinaus ging.»

Roland habe seine Mandantin als ‘Strohfrau’ gebraucht. «Sie ist eine sehr anständige Person, etwas naiv und ohne die leiseste Ahnung von VR-Pflichten.» Die Anklageschrift hingegen, so der Anwalt, sei mangelhaft: «Es fehlen präzise Zusammenhänge darüber, was betreffend Geldwäscherei verschleiert worden sein soll. Die Immobilie in Joanas Heimat wurde offiziell gekauft, wozu schlicht und einfach eine Transaktion vorgenommen wurde.»

Cyrill Kramer gab dem Antrag des Verteidigers statt: «Freispruch erster Klasse. Einerseits hat Joana die Anschuldigungen nicht eingestanden. Andererseits ist der Staatsanwalt sowohl den Nachweis auf Geldwäscherei schuldig geblieben, wie auch jenen, dass das Geld unsauber war», so die Kurzbegründung des Richters.