
Neo-Nationalrätin Irène Kälin darf kein 2.-Klass-GA haben – Der Bund zahlt nur 1. Klasse!
Die Aargauer Nationalrätin Irène Kälin hat ein Problem, auf das die Eidgenossenschaft nicht vorbereitet ist. Es ist eines, das der Bund und seine Bediensteten trotz all ihrer Erfahrung und ihrer Ressourcen nicht lösen können. Dabei ist es eigentlich kein sehr grosses Problem, und auch kein teures. Im Gegenteil.
Mitglieder des Bundesparlaments haben gemäss Gesetz Anrecht auf ein Generalabonnement (GA) der Bundesbahnen. Genauer gesagt auf ein GA erster Klasse. Und da liegt das Problem der 30-Jährigen: Sie wollte ein GA zweiter Klasse
«Ich bin mein Leben lang zweite Klasse gefahren, und ich will weiterhin zweite Klasse fahren», sagt die Lenzburgerin.
Das Bundesrecht sieht für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier allerdings kein GA zweiter Klasse vor. In der Verordnung zum Parlamentsressourcengesetz steht: «Die Ratsmitglieder erhalten als Pauschalentschädigung für Reisen im Inland: ein Generalabonnement 1. Klasse der schweizerischen Transportunternehmungen; oder einen Betrag in Höhe der dem Bund entstehenden Kosten eines solchen Abonnements.»
Erste zahlen, zweite fahren
Kälin versuchte, sich nur die Kosten für ihr 2.-Klass-GA vergüten zu lassen. Das sei nicht möglich, hiess es bei den Parlamentsdiensten. «Es war herzig», erinnert sie sich, «wie man mir das 1.-Klass-GA nahelegte: Ich könne, sagte man mir, ja mit dem 1.-Klass-GA auch 2. Klasse fahren.» Aha. Auch Ratskollegen rieten ihr, das 1.-Klass-GA zu nehmen. In der ersten Klasse könne man arbeiten, war etwa eine Begründung.
von Henry Habegger — Nordwestschweiz