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Überbauung des Filetstücks Härdli nimmt wichtige Hürde – doch ein Punkt an Gmeind sorgt für grossen Ärger

Das Härdli in Neuenhof muss bis 2035 überbaut werden – und das sorgte an der Gemeindeversammlung vom Montag für Ärger. Die Baupflicht ist eine Folge der revidierten Bau- und Nutzungsordnung (BNO), welche die ausserordentliche Gmeind vom März 2017 guthiess. Das Härdli wurde dabei von der Wohn- und Arbeitszone in jene für öffentliche Bauten und Anlagen umgezont. Bei einer solchen Umzonung ist die Baupflicht laut Aargauer Baugesetz vorgegeben. Die Gesetzesänderung wurde vom Grossen Rat im Herbst zuvor beschlossen.

Schon vor der Gmeind war folgender Vorwurf einiger Stimmberechtigten laut geworden: Die Bevölkerung sei bei der BNO-Revision nicht über die Baupflicht für das Härdli informiert worden. Wäre dies der Fall gewesen, die Abstimmung wäre anders ausgegangen. «Man hat uns das wissentlich und willentlich unterschlagen», ärgerte sich etwa ein Bürger. Das Gros der jetzigen Gemeinderäte sei aber, weil damals nicht im Amt, nicht dafür verantwortlich.

Das Gebiet «Härdli»: Vorne im Bild befindet sich das Alterszentrum Sonnmatt, wo Investitionsbedarf besteht, dahintr die grosse Anlage des Gartenvereins. 

Vorwürfe an ehemalige Frau Gemeindeammann

«Ich gehe von einer bewussten Informationsunterlassung aus», sagte eine Bürgerin. Die damalige Frau Gemeindeammann Susanne Voser (Die Mitte) hätte als Grossrätin die mit dem revidierten Baugesetz beschlossene Baupflicht wenige Monate vor dem BNO-Entscheid mitbekommen müssen, kritisierte sie. Allerdings war Voser beim Beschluss im Herbst 2016 noch gar nicht Grossrätin. Sie präsentierte an jener Neuenhofer Gmeind zwar das Geschäft, vertrat damals aber den Ressortchef und Vizeammann Hanspeter Benz (SP), der aus beruflichen Gründen abwesend war. In jener Zeit gab es zudem mehrere Wechsel in der Bauverwaltung.

Der Gemeinderat sei dem Vorwurf nachgegangen und habe die Unterlagen geprüft, sagte Gemeindeammann Martin Uebelhart (Die Mitte) einleitend. Dabei habe der Gemeinderat in Rücksprache mit dem Kanton festgestellt, «dass rein formal und sachlich keine Anhaltspunkte für Versäumnisse vorliegen». Uebelhart fügte aber auch an:

«Der Gemeinderat stellt fest, dass die Kommunikation in dieser Angelegenheit rückblickend betrachtet nicht ideal gewesen ist. Der Gemeinderat ist bestrebt, grundsätzlich offener und transparenter zu kommunizieren.»

Im damaligen Traktandenbericht findet sich kein Hinweis zur Baupflicht.

An der Gmeind vom Montag stand ein Planungskredit von 520’000 Franken für einen Studienauftrag zur Debatte. Dieser soll aufzeigen, wie das Härdli überbaut werden könnte (die AZ berichtete). Auf dem Areal, zwischen Limmat und Bahnhof gelegen und sechs Hektaren gross, soll ein neues Wohn- und Arbeitsquartier entstehen.

Rund die Hälfte des Härdlis gehört den Ortsbürgern. Auf ihrem Land befindet sich die Anlage des Tennisklubs mit fünf Plätzen. Der Rest wird landwirtschaftlich genutzt. Auf der anderen Hälfte befinden sich die Alterssiedlung Sonnmatt, die dem Betreiberverein gehört, sowie die Schrebergärten des Gartenvereins auf dem Land der Einwohnergemeinde.

10’000 Einwohner in Neuenhof bis 2030

An der Gmeind wurde auch die Forderung nach einer (teilweisen) Rückzonung des Härdli laut. Uebelhart machte deutlich, dass der Gemeinderat dies nicht unterstützt. Auch für den Kanton komme eine Rückzonung nicht in Frage.Die Entwicklung des Härdli sei für ihn ein zentrales Element der Raumplanung. Neuenhof soll gemäss kantonaler Prognose bis 2030 auf 10’000 Einwohner wachsen. Aktuell sind es rund 8900.

Nichtsdestotrotz wurden vier Anträge an der Gmeind gestellt. Ein Antrag für eine teilweise Umzonung für Tennis- und Gartenanlage, Alterssiedlung und Spielplatz wurde mit 44 Ja zu 70 Nein abgelehnt, die komplette Umzonung des Härdli mit 33 Ja zu 80 Nein. Schliesslich nahm die Gmeind den Planungskredit mit 93 Ja zu 30 Nein an. Der Anteil der Einwohnergemeinde beträgt 110’000 Franken.

Die Gmeind lehnte zudem einen Antrag mit 84 Nein zu 14 Ja ab, der forderte, dass die Gemeinde kein eigenes Land mehr verkaufen und es nur noch im Baurecht abgeben dürfe. Dagegen nahm sie den Antrag an, dass der Gemeinderat von mehreren Planungsbüros Offerten für das Härdli einholen muss, um einen Qualitäts- und Kostenvergleich zu ermöglichen. Deutlich wurde, dass ein Teil der Bevölkerung der Planungsfirma Metron mit Misstrauen begegnet.

Der Gemeinderat will zuerst die Standortfrage vor allem für Alterssiedlung, aber auch Familiengärten und Tennisklub «vertieft analysieren und, wenn möglich, klären», wie Martin Uebelhart ausführte. Bei der Alterssiedlung besteht ein dringender Investitionsbedarf. Der Gemeinderat reserviert für die Abklärungen drei Monate. Danach soll die eigentliche Planung beginnen. Gartenverein und Tennisklub müssen Ersatzstandorte vorgeschlagen werden, falls sie weichen sollen.