
Nun gilt im ganzen Aargau ein Feuerverbot im Wald – Gefahrenstufe erhöht
Es ist heiss, und ein Ende der Trockenperiode steht nicht unmittelbar bevor. Die Waldbrandgefahr dürfte sich in den kommenden Tagen weiter verschärfen. Deshalb hat der Kanton ein Feuerverbot ab heute Donnerstagmittag, 12 Uhr, ausgesprochen. Es gilt in Wäldern und in einem Umkreis von 200 Metern zu Waldrändern.
Das Verbot betreffe ausdrücklich auch bestehende Feuerstellen und Waldhütten sowie Picknick- und Spielplätze in Wäldern und an Waldrändern, wie das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) mitteilt. Bis wann es gilt, ist noch nicht absehbar. Es wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Das Verbot hat die Aargauische Gebäudeversicherung, gestützt auf das Brandschutzgesetz, erlassen. Zusammen mit Vertretern der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt und des Kantonalen Führungsstabs hat sie die aktuelle Wetterlage beurteilt. Aufgrund der Erkenntnisse wurde die Gefahrenstufe erhöht. Neu gilt Stufe 4 von 5, was grosse Waldbrandgefahr bedeutet.
Weniger drastisch sind die Einschränkungen, was den 1. August betrifft. Höhen- und 1.-August-Feuer könnten mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Waldrand stattfinden, heisst es in der Mitteilung des DGS. Es gelte, entsprechende Sicherheitsmassnahmen zu treffen und nötigenfalls Rücksprache mit den lokalen Behörden zu halten.
Folgende Sicherheitsmassnahmen sollen beim Feuern eingehalten werden:
Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können.
Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.