Nur mit Prüfung in die Mittelschule

Wer in der Bezirksschule den geforderten Notenschnitt erreicht, kann seit 2016 prüfungsfrei in die Kantonsschule übertreten. Doch diese Regelung gilt im Aargau nur für öffentliche Schulen. Absolventen von Privatschulen müssen weiterhin eine Aufnahmeprüfung machen. Dies wollen Grossräte aus CVP, EVP, GLP, FDP und SVP mit einer Motion ändern. Die Regierung lehnt den prüfungsfreien Übertritt aus einer Privatschule an die Kantonsschule aber ab. Eine Privatschulbewilligung sei keine Anerkennung, dass die Privatschule der öffentlichen Schulen gleichgestellt sei, heisst es in der Begründung. Der Regierungsrat verweist auf ein Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichtes, das im Dezember entschieden hatte, dass die Aufnahmeprüfung für Privatschüler rechtmässig sei. Es gebe nur bewilligte Privatschulen, die Unterricht auf Bezirksschulniveau anbieten, jedoch keine bewilligten oder anerkannten Bezirksschulen.

Der Notenschnitt einer öffentlichen Bezirksschule lasse Rückschlüsse zu, ob der Übertritt an eine Mittelschule gerechtfertigt sei oder nicht, hält die Regierung fest. Privatschulen seien hingegen gar nicht verpflichtet, Noten zu vergeben. «Zudem ist in keiner Art und Weise sichergestellt, dass Noten mit jenen der öffentlichen Schulen vergleichbar sind», schreibt der Regierungsrat. Deshalb sei das unterschiedliche Aufnahmeverfahren an Mittelschulen sachlich begründet und gerechtfertigt. Die Regierung hält weiter fest, sie hege kein grundsätzliches Misstrauen gegen Privatschulen. Der Besuch sei aber freiwillig und liege in der Verantwortung der Eltern.