Pädophilie-Tweet gegen Glarner: Schlechte Satire von Student (40) wird bestraft

Der Student ist ein eifriger Twitterer. Tausende von Tweets hat er schon abgesetzt, über 2000 Follower weist er auf, täglich setzt er «etwa 10 Tweets ab, manchmal mehr, manchmal weniger», wie er dem Obergericht unter dem Vorsitz von Matthias Lindner erklärte. Der Student äussert sich zu aktuellen politischen Themen, engagiert und bis zu jenem Vorfall vor bald anderthalb Jahren auch ziemlich unzimperlich.

An jenem 9. Juli 2016 ärgerte sich der Student gleich doppelt über SVP-Nationalrat Andreas Glarner. Erstens habe Glarner eine andere Twitter-Userin als «Tweet-Idiotin» bezeichnet. Und zweitens war da das Foto im «Blick», das Glarner zeigt, wie er in einem griechischen Flüchtlingslager ein Baby in den Armen hält, dazu das Zitat: «Wir müssen mehr helfen».

in ganz schlechter Scherz
Der 40-jährige Student nahm dieses Foto und twitterte dazu: «Andreas Glarner zeigt in den Medien ungehemmt seine Pädophilie: Wo bleibt da die Empörung von Natalie Rickli?»

Glarner reagierte prompt und klagte gegen den Studenten wegen übler Nachrede. Gegen den Strafbefehl erhob der Student Einsprache. Es kam zur Verhandlung vor dem Bezirksgericht Bremgarten, das den Strafbefehl vollumfänglich bestätigte und den Studenten, der sich selber verteidigte, wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe von 1800 Franken und einer Busse von 400 Franken verurteilte.

Auch gegen dieses Urteil legte der Student Berufung ein; der Fall landete zur erneuten Beurteilung vor dem Obergericht. Zur Verhandlung hatte der Student diesmal eine Verteidigerin engagiert. Sie versuchte dem Gericht klarzumachen, dass der Student keinesfalls Glarner als pädophil bezeichnet habe. Vielmehr handle es sich beim ganzen Tweet um eine satirische Äusserung, die der Leser und Betrachter als solche erkennen könne. Zudem richte sich der Tweet nicht gegen den Menschen Andreas Glarner, sondern gegen den Politiker. Und wer als Politiker in der Öffentlichkeit stehe, müsse damit rechnen, dass er unzimperlich angegangen werde und scharfen Formulierungen ausgesetzt sei.

Dennoch sei der Tweet ein äusserst schlechter Scherz gewesen, den der Student heute bereue; er habe sich auf Twitter und auch schon mehrmals bei Andreas Glarner entschuldigt. Der Student sei von Schuld und Strafe frei zusprechen und die Kosten des Verfahrens solle der Staat übernehmen.

Obergericht ist sich nicht einig
Der Beschuldigte, der über kein Einkommen verfügt, betonte mehrmals, wie leid ihm die ganze Sache tue. «Es war doch nur satirisch gemeint», sagte er dem Gericht. Der Begriff «pädophil» sei zudem auch mehrdeutig. Zuerst einmal bedeute er ja nur «kinderfreundlich». So in der Art des Satirikers Jan Böhmermann habe er schreiben wollen; er habe Herrn Glarner ganz sicher nicht in seiner Ehre verletzen wollen. Wenn er gewusst hätte, dass seine satirische Äusserung gegen das Gesetz verstosse – niemals hätte er dann diesen Tweet auf die Reise geschickt.

Das Obergericht war sich nicht einig. Eine Minderheit hätte den Studenten freigesprochen. Die Mehrheit sah aber den Tatbestand der üblen Nachrede als erfüllt an. Der Vorsitzende Matthias Lindner erklärte, für die Leser des Tweets sei nicht klar erkennbar gewesen, dass es sich da bloss um einen schlechten Witz handle, dass der Pädophilie-Vorwurf satirisch gemeint sei.

Immerhin reduzierte das Obergericht das Strafmass für den Studenten noch leicht. Strafmildernd fiel ins Gewicht, dass der Beschuldigte Reue zeigte und sich auch mehrfach beim Geschädigten entschuldigt hat. Die bedingte Gelstrafe wurde auf 900 Franken reduziert, die Busse auf 300 Franken.

Von Jörg Meier/AZ