
Plötzlich mehrfach versichert: Krankenkassen-Wechsel kann auch teuer werden
Die Krankenversicherung kann man jeweils Ende Jahr wechseln. Doch Vorsicht. Wechseln kann nur, wer bei der bisherigen Krankenkasse die ausstehenden Prämien und Kostenbeteiligungen sowie allfällige Verzugszinsen und Betreibungskosten vollständig bezahlt hat. Darauf macht SVP-Grossrat Roger Fessler in einer Interpellation aufmerksam.
Der Beginn der neuen Versicherung wird nämlich laut Bundesgericht «hinausgeschoben, bis die alte Krankenkasse die Kündigung bestätigt hat». Dies darf sie erst dann tun, wenn alle Kosten vollständig bezahlt sind und sie von der neuen Krankenkasse eine Mitteilung über die Aufnahme in der neuen Kasse erhalten hat, schreibt Fessler.
Aktuell sei wieder Hochsaison für Telefonvermittler, «die die Unwissenheit von Versicherten ausnutzen und diesen jeweils jene Krankenkassenverträge vermitteln, deren Gesellschaften ihnen die höchsten Provisionen anbieten», sagt Fessler. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Kassenwechsel nicht erfüllt sind, führt dies in der Praxis «zu mehrfach versicherten Personen», was jedoch verboten ist.
Statt zu sparen, haben solche Versicherte dann plötzlich viel höhere Kosten. Da seien die Betroffenen «mit der Situation überfordert und lassen die Betreibungshandlungen von mehreren Krankenversicherern meist rat- und tatenlos über sich ergehen», schreibt Fessler weiter. Viele landen dann auf der «schwarzen Liste».
Am Schluss enden solche Situationen oft in Verlustscheinen, von denen die Wohngemeinde eines Betroffenen der Versicherung 85 Prozent der ungedeckten Kosten rückerstatten muss. Auf diesen Listen seien auch Verlustscheine von Krankenkassen enthalten, «die gar kein Anrecht auf die Prämien haben, weil die entsprechenden Versicherungsverträge wegen des Verbots der Doppelversicherung ungültig sind», ärgert sich Fessler im Vorstoss.
Von der Regierung will er jetzt wissen, ob sich die SVA Aargau dieser Situation bewusst ist und was sie zu unternehmen gedenkt. Weiter will er wissen, wie hoch der Schaden für Kanton und Gemeinden in den letzten Jahren durch solche Forderungen war. Und schliesslich fragt er, ob man fünf Jahre zurück Verlustscheine auf Doppelversicherungen überprüfen und gegebenenfalls gegen die betreffenden Kassen vorgehen sollte.