
Polizisten-Schwindel: 21-Jähriger machte illegale Verkehrskontrollen – ist er ein Wiederholungstäter?
Eine Leuchtkelle und eine Leuchtweste: Das genügte dem 21-jährigen Albert (Name geändert), um sich in die Rolle eines Polizisten zu versetzen. Gleich zwei Autos hielt er an und kontrollierte die Lenker. Dabei gab er sich als Polizist der Kantonspolizei Aargau aus.
Es ist nicht das erste Mal, dass Albert in diesem Sinne straffällig wird: Die Tat fällt unter den Straftatbestand der Amtsanmassung – und für ein solches Delikt wurde Albert früher schon mal verurteilt.
Er kontrollierte die Ausweise und sprach eine Verwarnung aus
Doch von Anfang an. Es geschah an einem frühen Sonntagmorgen um halb sechs Uhr. Albert fuhr in seinem blauen Ford auf der Landstrasse in Möhlin hinter einem Personenwagen her. Auf der Ausserortsstrecke überholte er das Auto vor ihm. Danach aktivierte er die Warnblinkanlage und forderte den Lenker zum Anhalten auf, indem er mit einer Leuchtkelle aus dem Fahrerfenster winkte. Der Lenker folgte Alberts Anweisung und hielt an.
Albert trug zivile Kleider und eine Leuchtweste. In diesem Aufzug trat er an das angehaltene Auto heran und sagte, er sei von der Aargauer Kantonspolizei. «Haben Sie etwas getrunken oder Rauschmittel konsumiert?», fragte Albert den Lenker. Dieser verneinte.
Doch Albert liess nicht locker. Er fragte weiter, ob die Auspuffanlage illegal sei, und kontrollierte Führerausweis und ID des Lenkers. Zu guter Letzt sprach Albert noch eine Verwarnung aus, weil der Lenker zu schnell gefahren sei. Nur wenige Minuten später wiederholte Albert dieses Vorgehen mit einem zweiten Lenker – auf derselben Strecke.
Der 21-jährige Aargauer scheint ein Faible zu haben für diese Art von Delikten: Vor wenigen Monaten wurde er schon einmal wegen Amtsanmassung und Nötigung verurteilt. In diesen Zeitraum fällt ein Urteil des Bezirksgerichts Laufenburg, das einen 20-Jährigen wegen Amtsanmassung schuldig sprach: Er fuhr mit Blaulicht auf der Autobahn, um einen anderen Lenker zu beeindrucken. Alter und Delikt würden auf Albert passen – ob es sich wirklich um ihn handelt, ist jedoch unbekannt.
Für den Polizisten-Schwindel muss er 4800 Franken zahlen
Fakt ist aber, dass Albert für die Amtsanmassung in Möhlin per Strafbefehl rechtskräftig verurteilt wurde: Er kassiert eine unbedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 80 Franken. Das macht total 4800 Franken, die der 21-Jährige zahlen muss.
Das Urteil hat für Albert noch weitere Folgen: Bereits als Minderjähriger wurde er straffällig. Wegen sexueller Nötigung und sexuellen Handlungen mit einem Kind verurteilte ihn die Jugendanwaltschaft zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Monat. Diese Zeit muss Albert nun absitzen, weil er innerhalb der Bewährungsfrist wieder straffällig geworden ist.
Dass sich ein Unbefugter als Polizist ausgibt, ist selten – wohl noch seltener sind Fälle wie jener von 2018, als ein Verfahren wegen Amtsanmassung gegen einen echten Polizisten eröffnet wurde. Es handelte sich um einen Polizisten der Zürcher Stadtpolizei, der auf dem Mutschellen mehrere Verkehrskontrollen durchführte. Als Angehöriger eines ausserkantonalen Korps hatte er dazu keine Befugnis – seine Handlung war damit ebenso illegal wie jene von Albert.