Sie sind hier: Home > Aargau > Neuenhofer Filetstück Härdli muss überbaut werden – ansonsten droht eine Strafzahlung

Neuenhofer Filetstück Härdli muss überbaut werden – ansonsten droht eine Strafzahlung

Die Gemeinde Neuenhof verfügt über ein besonderes Stück Land, um das sie von vielen anderen im Aargau beneidet wird – das Härdli. Auf dem Areal, zwischen Limmat und Bahnhof gelegen, soll ein neues Wohn- und Arbeitsquartier entstehen. Die Fläche umfasst sechs Hektaren – das entspricht fast neun Fussballfeldern.

Rund die Hälfte des Härdlis gehört den Ortsbürgern. Auf ihrem Land befindet sich die Anlage des Tennisclubs mit fünf Plätzen. Der Rest wird landwirtschaftlich genutzt. Auf der anderen Hälfte befinden sich die Alterssiedlung Sonnmatt, die dem Betreiberverein gehört, sowie die Anlage des Gartenvereins auf dem Land der Einwohnergemeinde.

Hinten ein Teil der Alterssiedlung Sonnmatt, vorne die Schrebergärten im Härdli. (26. März 2021).

Nun stösst der Gemeinderat bei der Entwicklung des Areals den nächsten Schritt an. Er legt der Gemeindeversammlung vom 22. November einen Bruttokredit in Höhe von 520’000 Franken für einen Studienauftrag vor. «Wir wollen möglichst schnell Investitions- und Planungssicherheit schaffen für die Eigentümer und Nutzer», sagt Hanspeter Frischknecht, Abteilungsleiter Bau und Planung.

Der Studienauftrag soll nächstes Jahr durchgeführt werden und aufzeigen, wie das Härdli überbaut werden könnte. Die Kosten verteilen sich auf Einwohnergemeinde (135’200 Franken), Ortsbürger (265’200 Franken) und private Grundstücksbesitzer (110’000 Franken). Offen ist noch, ob der Kanton einen Beitrag spricht.

Umzonung vor drei Jahren

Beim Studienauftrag werden drei Planerteams einen Vorschlag vorlegen. Das Siegerprojekt wird zu einem Richtprojekt weiterentwickelt, und dieses die Grundlage sein für einen folgenden Gestaltungsplan, der zwingend nötig ist. «Die Gebiete dürften unterschiedlich entwickelt werden, deshalb sind mehrere Gestaltungspläne denkbar», sagt Hanspeter Frischknecht. Klar ist: Für das mit 35 Millionen Franken verschuldete Neuenhof ist das Projekt insofern eine Riesenchance, sein unterdurchschnittliches Steuersubstrat zu verbessern.

Denkbar seien Verkaufsläden, Gastroangebote und stilles Gewerbe, die ein Wohnangebot für alle Generationen ergänzen könnten. Im Raum steht aber auch die Frage, welche Pläne Alterssiedlung, Tennisclub und Gartenverein für die Zukunft haben. Das Uferland entlang der Limmat soll aufgewertet werden. Vor drei Jahren wurde das Härdli dank dem Volks-Ja zur Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) von der Landwirtschafts- in eine Wohn- und Arbeitszone umgezont.

Blick auf die Gemeinde Neuenhof, Drohnenaufnahme. Fotografiert am 26. Oktober 2021.

Mehrwert-Abgabe in Millionenhöhe wird bei Überbauung fällig

Bei der Realisierung der Überbauung wird eine Mehrwertabgabe fällig, weil Land durch die Umzonung an Wert gewann. Das waren 14,1 Millionen Franken beim Land der Einwohnergemeinde und 32,1 Millionen Franken bei jenem der Ortsbürger. Beim Land der Einwohnergemeinde beträgt die Abgabe 2,8 Millionen Franken, bei jenem der Ortsbürger 6,4 Millionen Franken. Das Geld geht zur Hälfte an den Kanton und in einen Fonds der Gemeinde für Raumplanung- und Entwicklungsprojekte.

Was passiert mit den Tennisplätzen und den Kleingärten bei einer Überbauung? Die Nutzer haben schon vor Jahren eine Existenzgarantie in Neuenhof erhalten, nicht aber eine Standortgarantie im Härdli, führt Frischknecht aus. Ihnen müsste also Ersatzstandorte vorgeschlagen werden, falls sie weichen sollen.

Auch Areal beim Bahnhof wird in Studie miteinbezogen

Für den Studienauftrag wird der Planungsperimeter erweitert. Nicht nur das Härdli, sondern auch mehrere Grundstücke auf der Westseite der Bahnlinie werden miteinbezogen. Zwei Grundeigentümer haben sich der Planungsvereinbarung der Gemeinde angeschlossen. Es handelt sich um die Logis Suisse AG und die Swiss Finance & Property Funds AG. Beide gehören mehrere Mehrfamilienhäuser.

Wegen seiner abgeschotteten Lage auf der Limmatseite der Bahnlinie soll das Härdli eine attraktive Verbindung über Gleis für den Langsamverkehr zum Dorfzentrum erhalten. Dies wiederum soll auch den Bahnhofplatz aufwerten.

Drohende Strafzahlung

Die Grundeigentümer des Härdli sind aufgrund der Aufzonung dazu verpflichtet, das Areal zu überbauen. Bis Mai 2035 müssen die Bauten bezogen sein, dies gemäss Aargauer Baugesetz und weil der Gemeinderat eine Baupflicht über das Land verfügt hat. Ansonsten droht eine Strafzahlung, von jährlich zwei Prozent des Steuerwerts der Grundstücke (34,5 respektive 16,2 Millionen). Das Geld ginge allerdings an die Einwohnergemeinde.