Regierung will Schuldenbremse weiter entwickeln – müsste sonst die nächste Generation bezahlen?

Das Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) soll revidiert werden. Die primäre Zielsetzung ist eine Optimierung und Weiterentwicklung der aufgabenseitigen und – in erster Linie – finanziellen Steuerungsmöglichkeiten des Regierungsrats und des Grossen Rats. Die GAF-Revision ist ein Reformvorhaben aus der Gesamtsicht Haushaltsanierung.

Neuausrichtung der Schuldenbremse

«Kern der Vorlage ist die Neugestaltung der Schuldenbremse. Diese hat sich zwar in der Vergangenheit grundsätzlich bewährt, doch bestehen in verschiedener Hinsicht Optimierungsmöglichkeiten», so Finanzdirektor Markus Dieth. «Die Zielsetzung bei der Neugestaltung besteht darin, die Vorteile und Wirksamkeit des heutigen Modells zu erhalten, gleichzeitig aber erkannte Mängel zu beheben und insbesondere unnötige Restriktionen zu entschärfen», so Dieth.

So bestehe mit dem heutigen Modell eine Gefahr, dass strategisch wichtige Investitionen in die Zukunft verschoben und von der nächsten Generation bezahlt werden müssen. Das sei nicht nachhaltig und daher zu hinterfragen. Aufgrund dieser Problematik hat der Grosse Rat für Immobiliengrossvorhaben, wie zum Beispiel neue Mittelschulen, ein eigenes Finanzierungsmodell beschlossen. In Erwartung, dass mit der GAF-Revision eine gesamtheitliche Auslegeordnung und Überprüfung der Schuldenbremse vorgenommen wird, hat der Grosse Rat dieses Finanzierungsmodell auf Ende 2023 befristet.

Schliesslich sei die Ausrichtung der Haushaltsteuerung an der Finanzierungsrechnung untypisch und daher wenig verständlich. Markus Dieth: «Die Privatwirtschaft, die Gemeinden und demnächst auch der Bund steuern über die Erfolgsrechnung und Bilanz. Der Aargau sei insofern ein ‹Exot› im interkantonalen Vergleich und sein Steuerungsmodell daher stets erklärungsbedürftig. Eine Harmonisierung ist daher angezeigt.»

Zu hohe Neuverschuldung verhindern

Anstelle der Finanzierungsrechnung, die heute die massgebende finanzpolitische Steuergrösse darstellt, soll deshalb neu – wie in den meisten Kantonen und bei den Gemeinden – die Erfolgsrechnung massgebend sein für die Haushaltsteuerung. Um eine zu hohe Neuverschuldung aus der Investitionstätigkeit zu vermeiden, wird eine Zielvorgabe für einen mittelfristig ausreichenden Selbstfinanzierungsgrad definiert und gesetzlich verankert (doppelte Schuldenbremse).

Mit einem Selbstfinanzierungsgrad von 80-100 Prozent kann eine auf die Dauer stabile Verschuldungsquote sichergestellt werden. Die neue Schuldenbremse basiert auf den Grundprinzipien «mittelfristiger Haushaltsausgleich» und «Begrenzung der Verschuldung». Damit wird das Konzept einer sogenannten doppelten Schuldenbremse umgesetzt; die Grundsätze werden auf Verfassungsstufe verankert.

Mittelfristige Ausrichtung verschafft mehr Transparenz

Die finanzpolitische Steuerung soll sich stärker auf eine mittelfristige Planperiode ausrichten als bisher. Dadurch können konjunkturelle Schwankungen wie auch Sonderfaktoren besser berücksichtigt und verdeckte strukturelle Defizite frühzeitig erkannt werden. Die Finanzlage wird dadurch transparenter gemacht. Die Sanktionsregel der Schuldenbremse orientiert sich neu am Bilanzfehlbetrag. Abtragungen sind nur solange vorzunehmen respektive im Budget und in den Planjahren einzuplanen, wie ein Bilanzfehlbetrag besteht. Die Abtragung ist damit dynamisch und berücksichtigt auch erzielte

Darum geht es in diesem Gesetz

Das Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) regelt Verschiedenes: Nämlich die Planung, Steuerung und Berichterstattung der Aufgabenerfüllung und Finanzen, die Verpflichtungskredite und Finanzreferenden, sowie die Grundsätze der Rechnungslegung und des Rechnungswesens.