
Rekord: Fast 1200 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung im Aargau
Noch nie wurden so viele Selbstanzeigen eingereicht. 2017 waren es 1113.
Zur Nachbesteuerung angemeldet wurden Vermögen mit einem Gesamtwert von 287 Millionen Franken. Das sind 5 Millionen mehr als im Vorjahr. Für den Kanton und die Gemeinden resultierten daraus zusätzliche Steuereinnahmen von 12,8 Millionen Franken. Der Bund kam zu Mehreinnahmen von 3,2 Millionen.
Seit 2010 gilt in der Schweiz die sogenannte kleine Steueramnestie. Jeder und jede Steuerpflichtige kann sich einmal im Leben selbst wegen Steuerhinterziehung anzeigen. Wer sich anzeigt, muss Nachsteuern und Verzugszinsen bezahlen, jedoch keine Bussen.
Starke Zunahme an Selbstanzeigen
Die Zahl der Selbstanzeigen hat in den vergangenen zwei Jahren markant zugenommen. Zwischen 2010 bis 2016 hatte es jeweils rund 300 Selbstanzeigen pro Jahr gegeben. Für die Zunahme ist der Automatische Informationsaustausch (AIA) verantwortlich. Dieser Austausch von Bankdaten trat Anfang 2017 zwischen 38 Staaten in Kraft. Die Schweiz tauschte Ende September 2018 erstmals Bankdaten mit ihren Partnerstaaten aus. Seit dem 1. Oktober 2018 sind keine straffreien Selbstanzeigen im Zusammenhang mit ausländischen Bankguthaben und Wertschriftendepots mehr möglich. Es ist daher davon auszugehen, dass die Zahl der Selbstanzeigen ab dem laufenden Jahr wieder abnehmen wird.
Die grösste Selbstanzeige betraf letztes Jahr ein bisher unbesteuertes Vermögen von rund 8 Millionen Franken. Allein daraus resultierten Nachsteuern und Verzugszinsen von rund 500’000 Franken. Der Grossteil der Selbstanzeigen betrifft kleinere Vermögenswerte von 200’000 Franken und weniger. (mwa)