Schlittelunfall von Zeiningen – Der Fahrer muss vor Gericht

Es hätte ein sorgloser Ausflug zum Schlitteln werden sollen. Doch der Winter-Nachmittag endete für die drei Kinder im Spital. Ihr Unfall vom 21. Januar dieses Jahres schockierte ganz  Zeiningen : Zwei Mädchen und ein Junge rutschten auf Schneeflitzern – sogenannten «Füdlibobs» – von einem steilen Fussweg auf den Bachtalenweg und krachten dort in einen fahrenden Geländewagen. Die zwei Mädchen wurden dabei leicht verletzt, der Junge musste mit schweren Verletzungen von der Rettungsflugwacht ins Spital geflogen werden.

Die Staatsanwaltschaft Laufenburg-Rheinfelden leitete daraufhin eine Untersuchung zur Klärung des Unfallhergangs ein. Nun, gut acht Monate später, hat sie diese abgeschlossen. Der Unfall-Fahrer muss vor Gericht. Das bestätigt Elisabeth Strebel, Mediensprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft.

Schwere Körperverletzung

Im Fall der beim Unfall leicht verletzten Mädchen wurde das Verfahren zwar eingestellt. «Bei ihnen handelte es sich um eine einfache Körperverletzung, was kein Offizialdelikt ist», sagt Strebel. Demnach hätten die gesetzlichen Vertreter einen Strafantrag stellen müssen. «Dies ist aber nicht geschehen. Die Einstellungsverfügungen sind inzwischen rechtskräftig.»

Anders beim Jungen. Der damals 14-Jährige prallte als Erster in den Pick-up, etwa auf Höhe der hinteren Achse. Er wurde beim Unfall schwer verletzt und musste mehrere Tage im Kinderspital bleiben. «Das rechtsmedizinische Gutachten kam zum Schluss, dass der Junge nach dem Unfall in unmittelbarer Lebensgefahr schwebte und sofortige Nothilfe geleistet werden musste», sagt Elisabeth Strebel.

Diese Einschätzung hat für den Fahrer des Geländewagens, einen damals 51-Jährigen aus dem Dorf, Konsequenzen. Denn damit wird der Unfall rechtlich als schwere Körperverletzung taxiert und somit als ein Offizialdelikt eingestuft. Dies führt automatisch zu einer Strafuntersuchung. «Im vorliegenden Fall kam die Staatsanwaltschaft aufgrund der getätigten Untersuchungen zum Ergebnis, dass die Frage, ob dem Beschuldigten eine Sorgfaltspflichtverletzung und damit ein fahrlässiges, strafbares Verhalten vorgeworfen werden kann, vom zuständigen Gericht zu entscheiden ist», sagt Strebel.

Der Lenker hatte die Familie der Kinder nach dem Unfall besucht. «Es tut mir unendlich leid, was passiert ist. Ich konnte die Kinder auf ihren Schlitten hinter dem Gebüsch nicht sehen», sagte er. Die Akten der Staatsanwaltschaft wurden den Beteiligten bereits zugestellt. Der Strafantrag liegt jetzt beim Bezirksgericht Rheinfelden. Die Staatsanwaltschaft beantragt 90 Tagessätze bedingt, dies bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie eine Busse von 2400 Franken. (Nadine Böni)