
Schwarzarbeit im Aargau: Mehr als 1400 Personen kontrolliert
Im Kampf gegen die Schwarzarbeit hat das Aargauer Amt für Migration und Integration (MIKA) 2017 insgesamt 634 Kontrollen vorgenommen. Überprüft wurden 1430 Personen – rund ein Fünftel weniger als im Vorjahr.
18,5 Prozent der Kontrollfälle wurden aufgrund eines Verdachtsmoments wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Melde- und Bewilligungspflichten an die zuständige Spezialbehörde weitergeleitet. Das teilte das kantonale Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) am Mittwoch mit.
Die Staatsanwaltschaft erliess bislang 43 rechtskräftige Strafentscheide. Diese betreffen vor allem Personen, die nicht aus einem EU- oder EFTA-Staat stammen. Es handelt sich um Personen, die auch auf Gesuch hin mangels gesamtwirtschaftlichen Interesses und beruflichen Qualifikationen keine Arbeitsbewilligung erhalten.
Mehr Erwerbstätige bis 90 Tage
Die Zahl der gemeldeten Erwerbstätigen aus EU- und EFTA-Staaten nahm 2017 im Vergleich zum Vorjahr erneut leicht zu – und zwar auf 46’172. Diese Personen können maximal 90 Tage ohne Bewilligung in der Schweiz arbeiten.
Der Anstieg betrifft gemäss DVI hauptsächlich die kurzfristigen Stellenantritte bei einem Schweizer Arbeitgeber. Die Zahl der Meldungen für aus dem Ausland in die Schweiz entsandten Arbeitnehmende nahm um 12,2 Prozent ab und für selbständige grenzüberschreitende Dienstleistungserbringen um 4,6 Prozent zu.
Das Amt für Migration und Integration sprach im vergangenen Jahr 34 Verwaltungsbussen und 290 Mahnungen wegen Meldepflichtverstössen sowie 100 Verwaltungsbussen wegen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen aus.
Flankierende Massnahmen haben Wirkung
Die Mehrheit der kontrollierten Unternehmen würden die Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten, bilanziert das DVI. Die Unternehmen seien bemüht, sich korrekt zu verhalten und wendeten sich bei Fragen bereits vor dem Einsatz in der Schweiz an die zuständigen Behörden.
Wie bereits in den vergangenen Jahren hätten auch 2017 die flankierenden Massnahmen in Kombination mit den entsprechenden Kontrollen ihre Wirkung entfaltet. Die meisten sanktionierten Unternehmen würden die auferlegten Bussen begleichen. Bei Nichtbezahlung der Bussen würden konsequent ein- oder mehrjährige Dienstleistungsverbote für die ganze Schweiz verhängt.