Sind Pokerturniere im Aargau bald nicht nur im Casino Baden erlaubt?

Nach dem neuen Gesetz fallen Gross- und Kleinspiele künftig unter die Kompetenz der Kantone. Sprich: Der Bund überlässt es den Kantonen, ob sie Grosspiele wie Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele ganz erlauben oder verbieten wollen. Teilverbote sind ausgeschlossen. Ausserdem können die Kantone Kleinspiele wie Kleinlotterien, Tombolas, Lottos, lokale Sportwetten und neu auch kleine Pokerspiele erlauben, teilweise oder ganz verbieten.

Bewilligung für Pokerturniere

Im Anhörungsbericht schlägt der Regierungsrat vor, solche kleinen Pokerturniere ausserhalb des Grand Casino Baden im Aargau zu erlauben. Voraussetzung ist, dass die Veranstalter eine kostenpflichtige Bewilligung beim Kanton einholen. Wie hoch die Gebühr sein wird, ist noch nicht entschieden. Als klein gilt ein Pokerturnier unter anderem dann, wenn das Startgeld für einen Spieler maximal 200 Franken beträgt und wenn die Summe der Startgelder aller Spieler 20’000 Franken nicht überschreitet.

Schweizweit sind Online-Geldspiele künftig erlaubt. Für die Konzession dürfen sich aber nur Casinos mit Sitz in der Schweiz bewerben. Die Seiten ausländischer Anbieter werden gesperrt.

Die Abstimmung hatte für Diskussionen gesorgt. Gegner kritisierten den schweren staatlichen Eingriff ins freie Internet, Befürworter betonten, dass die Einnahmen für den Swisslos-Fonds immer weiter gesunken wären, wenn man ausländische Anbieter nicht gesperrt hätte.

Gesetz aus dem Jahr 1838

Aktuell ist das Geldspiel im Kanton Aargau durch das Gesetz über Lotterien und Glücksspiele aus dem Jahr 1838 geregelt. Das über 180 Jahre alte Gesetz soll durch das neue kantonale Geldspielgesetz ersetzt werden.

Während der dreimonatigen öffentlichen Anhörung können interessierte Parteien, betroffene Organisationen sowie Privatpersonen zu den Anpassungen der kantonalen Geldspielbestimmungen Stellung nehmen.

Das neue Geldspielgesetz des Bundes wird voraussichtlich am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Die Kantone haben bis zu zwei Jahre Zeit, die notwendigen Anpassungen auf kantonaler Ebene vorzunehmen. Die Verfassungsänderung und das angepasste Geldspiel- gesetz des Kantons Aargau treten spätestens am 1. Januar 2021 in Kraft.