
Soll der Staat haften, wenn Straftäter rückfällig werden? Das sagt die Aargauer Regierung
Den Stein ins Rollen gebracht hat die Zürcher Nationalrätin Natalie Rickli (SVP) mit einer parlamentarischen Initiative: Diese verlangt, dass das zuständige Gemeinwesen für Schäden haftet, die bei Strafvollzugslockerungen entstanden sind. Nie übernehme jemand die Verantwortung für den Tod oder die Vergewaltigungen der Opfer, schrieb Rickli in er Begründung. Wenn Behörden und Richter schon entschieden, dass eine Person den geschlossenen Strafvollzug frühzeitig verlassen könne, müssten sie die Verantwortung dafür übernehmen.
Zum Tragen kommen soll die Bestimmung bei schweren und gefährlichen Straftaten, die im Rahmen einer Vollzugsöffnung begangen werden. Es muss sich um eine Wiederholungstat handeln.
«Widersprüchliche Situation»
Nun hat der Aargauer Regierungsrat eine Stellungnahme an das Bundesamt für Justiz abgegeben: Es könne nicht angehen, die kantonalen Behörden gesetzlich zu verpflichten, gefangenen Personen stufenweise Vollzugsöffnungen zu gewähren und gleichzeitig über der Behörde das Damoklesschwert der automatischen finanziellen Haftung bei Rückfällen schweben zu lassen, heisst es darin.
Diese widersprüchliche Situation würde gemäss Regierungsrat wohl dazu führen, dass gefangenen Personen Vollzugslockerungen grundsätzlich verweigert würden. Gefangene könnten so bei Straf- oder Massnahmenende ohne jegliche Vorbereitung und ohne jegliche Möglichkeit der Rückstufung oder Rückversetzung in die Freiheit entlassen werden.
Sicherheitsrisiko steigt
Dieses Vorgehen würde für die Bevölkerung ein höheres Sicherheitsrisiko bedeuten, wie es in der Stellungnahme weiter heisst. Als Folge der restriktiven Lockerungspraxis würden die Anzahl der Vollzugstage und damit die kantonalen Vollzugskosten erheblich ansteigen.
Auch wäre mit einem zusätzlichen Bedarf an Vollzugsplätzen zu rechnen. Es sei zu erwarten, dass die Kosten für die Allgemeinheit im Bereich des Justizvollzugs deutlich anstiegen. Auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) lehnt den Entwurf ab.
Tötung des Au-Pair-Mädchens Lucie
Die Rechtskommission des Nationalrats will mit der Gesetzesrevision erreichen, dass Gewalttaten wie die Tötung des Au-Pair-Mädchens Lucie im Aargau oder der 19-jährigen Marie im Kanton Waadt für den Staat Konsequenzen haben.
Heute haften der Bund oder die Kanton in der Regel für Schäden, die die Staatsangestellten in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit verursacht haben. Voraussetzung ist, dass eine unerlaubte Handlung wie die Verletzung einer Amtspflicht dazu geführt hat.
Die Lockerung des Strafvollzugs oder eine bedingte Entlassung sind gemäss Bundesgericht jedoch keine unerlaubten Handlungen, nur weil sie sich nachträglich als falsch herausstellen.