
Sollen Ausland-Aargauer in den Ständerat gewählt werden können?
Bisher dürfen im Aargau nur Personen für den Ständerat kandidieren, die auch im Kanton wohnen. Geht es nach dem Regierungsrat, soll sich das noch vor den nächsten Wahlen im Herbst 2019 ändern. Künftig sollen auch Auslandschweizer, die aus dem Aargau stammen, an den Wahlen ins «Stöckli» teilnehmen dürfen. Das entsprechende Anliegen hat die Auslandschweizer-Organisation im Februar per Brief beim Regierungsrat deponiert. Dieser hat den Wunsch aufgenommen, der eine Verfassungsänderung nötig macht.
Die entsprechende Vorlage löst bei den Parteien unterschiedliche Reaktionen aus. Kategorisch gegen die Wählbarkeit von Auslandschweizern ins «Stöckli» ist die SVP. Das aktive und passive Wahlrecht für den Ständerat sei «nur Schweizer Bürgerinnen und Bürgern zu gewähren, die im Aargau ihren Wohnsitz haben», schreibt die grösste Partei im Kanton. Schliesslich gehe es um die Standesvertretung, argumentiert die SVP, und hält fest: «Gerne hoffen wir, dass auf das Projekt verzichtet wird.» Auch die EDU, die im Grossen Rat zusammen mit der SVP eine Fraktion bildet, lehnt die Verfassungsänderung mit der gleichen Begründung ab.
In mehreren Kantonen möglich
In ihrem Brief an den Aargauer Regierungsrat schreibt die Auslandschweizer-Organisation, es sei wichtig, dass die Verbundenheit zum Heimatkanton erhalten bleibe. Heutzutage erfolge eine Auswanderung oft für ein paar Jahre, um danach in die Schweiz zurückzukehren. Die parlamentarischen Entscheide würden auch Auslandschweizer betreffen, insbesondere wenn es um das Bürgerrecht, politische Mitbestimmung, die Sozialversicherungen und die Aussenpolitik gehe. Deshalb sei es angebracht, dass Ausland-Aargauer nicht nur die 16 Vertreter im Nationalrat, sondern auch die zwei Mitglieder des Ständerats wählen könnten.
In drei Nachbarkantonen ist dies schon heute möglich: In Solothurn und Zürich dürfen Auslandschweizer bei den Ständeratswahlen wählen, im Baselbiet können sie auch selber kandidieren. Auch in Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, Schwyz und Tessin haben Auslandschweizer sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht.
EVP meldet Vorbehalte an
Vorbehalte gibt es auch in der Mitte, die EVP tut sich schwer mit der Vorlage. Tendenziell befürworte man den Vorschlag, hält die Partei fest, schränkt aber ein: «Mit dem Wahlrecht für Auslandschweizer mischen sich Personen in innere Angelegenheiten ein, die sie nicht verantworten.» Die Zurückhaltung der EVP gründe auf dem Verständnis, dass nur Personen politisch mitentscheiden sollten, «die im Land wohnen, hier Steuern zahlen und die Geschicke der Schweiz kennen und mittragen müssen».
«Völlig einverstanden» ist hingegen die BDP mit dem Vorschlag. Es gebe keinen plausiblen Grund, warum Auslandschweizer nicht an den Ständeratswahlen teilnehmen können, an den Nationalratswahlen aber schon, hält die Partei fest, die im Grossen Rat zusammen mit der EVP eine Fraktion bildet.
Auch die GLP als dritte kleine Mittepartei sagt Ja. Die direkte Demokratie sei «schätzenswert», deshalb lasse sich der zusätzliche finanzielle Aufwand rechtfertigen. Dieser würde sich laut Regierungsrat auf knapp 30 000 Franken belaufen.
Für die FDP ist es «gerechtfertigt und sinnvoll», Auslandschweizern das aktive und passive Wahlrecht bei Ständeratswahlen zu gewähren. Dabei müssten die Beschwerdevorschriften beachtet werden. Sie dürften nicht zu Verzögerungen beim Amtsantritt von Ständeräten führen.
Ganz klar stellt sich auch die CVP hinter die geplante Verfassungsänderung: Es sei «unter keinem Titel einzusehen, weshalb sich Auslandschweizer an den Nationalratswahlen beteiligen können, nicht aber an den Ständeratswahlen».
Linke für Ausländerstimmrecht
Aus Sicht der SP ist die Ausweitung des Wahlrechts für Auslandschweizer «richtig und begrüssenswert», die Partei beurteilt die Vorlage aber als ungenügend. Die laufende Verfassungsrevision sollte «zur Einführung des Stimm- und Wahlrechts für die im Aargau seit längerem niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländer» genutzt werden, fordern die Sozialdemokraten. Diese seien von zahlreichen politischen Entscheiden unmittelbarer betroffen als Auslandschweizer. Ähnlich klingt es bei den Grünen: Die Partei unterstützt das Anliegen der Auslandschweizer-Organisation und dankt dem Regierungsrat für dessen «proaktives Vorgehen». Es sei aber notwendig, dass sich auf Kantonsebene auch Ausländerinnen und Ausländer an Wahlen und Abstimmungen beteiligen könnten. «Sie nehmen hier im Aargau am gesellschaftlichen Leben teil und sind von den Ergebnissen direkt betroffen.»
Stimmen die Grossratsmitglieder so ab, wie sich ihre Parteien in der Vernehmlassung geäussert haben, dürfte die Vorlage im Kantonsparlament eine Mehrheit finden. Weil für die Einführung des Wahlrechts für Auslandschweizer in den Ständerat die Verfassung geändert werden muss, entscheidet schliesslich das Stimmvolk. Die entsprechende Abstimmung ist auf den 10. Februar 2019 angesetzt. (Fabian Hägler/AZ)